HORNBACH Baumarkt AG – Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

HORNBACH Baumarkt AG

Bornheim/​Pfalz

Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt,
dass ihr auch ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG unmittelbar mehr als der vierte
Teil der Aktien und zugleich unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der HORNBACH
Baumarkt AG gehört.

Die HORNBACH Management AG hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 mitgeteilt, dass ihr
auch ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der
Aktien und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung an der HORNBACH Baumarkt AG gehört.
Dies resultiert daraus, dass ihr die von der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA unmittelbar
gehaltene Beteiligung an der HORNBACH Baumarkt AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen
ist, da sie die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA über folgende Beherrschungskette beherrscht
(zuvor genannte Gesellschaften beherrschen die jeweils nachfolgend genannten Gesellschaften):
HORNBACH Management AG, HORNBACH Holding AG & Co. KGaA.

Die Hornbach Familien-Treuhandgesellschaft mit beschränkter Haftung hat uns gemäß
§ 20 Abs. 1, 3 und 4 mitgeteilt, dass ihr auch ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2
AktG mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung
an der HORNBACH Baumarkt AG gehört. Dies resultiert daraus, dass ihr die von der HORNBACH
Holding AG & Co. KGaA unmittelbar gehaltene Beteiligung an der HORNBACH Baumarkt AG
gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist, da sie die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
über folgende Beherrschungskette beherrscht (zuvor genannte Gesellschaften beherrschen
die jeweils nachfolgend genannten Gesellschaften): Hornbach Familien-Treuhandgesellschaft
mit beschränkter Haftung, HORNBACH Management AG, HORNBACH Holding AG & Co. KGaA.

 

Bornheim, im März 2022

HORNBACH Baumarkt AG

Der Vorstand

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