GERMANIA-EPE AktiengesellschaftGronauSehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, hiermit laden wir Sie zu der am Mittwoch, den 11. Mai 2022, um 11.00 Uhr im Hotel Tagesordnung
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2020 sowie des Lageberichtes |
||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/20 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/20 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
||||||||||
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/21 Der Aufsichtsrat schlägt vor, DMP Audit & Valuation Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
||||||||||
5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung und § 102 AktG endet mit dieser Hauptversammlung die Der Aufsichtsrat schlägt als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder des Aufsichtsrates
|
Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
3.000.000,00 EUR. Es ist eingeteilt in 2.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 2.000.000 Stimmrechte.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 04. Mai 2022 bei der Gesellschaft, einem
Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einer inländischen Niederlassung der
DZ BANK AG, vertreten durch dwpbank,
-DPHVG-, Landsberger Straße 187, 80687 München,
angemeldet haben und den Nachweis des Aktienbesitzes durch das Depot führende Institut
erbracht haben, dass sie zu Beginn des 20. April 2022, d. h. am 20. April 2022, 0.00
Uhr, Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des
Aktienbesitzes der Gesellschaft unter einer der vorgenannten Adressen bis spätestens
am 04. Mai 2022 zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes bedürfen
der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung
bei ihren Depot führenden Instituten angefordert haben, brauchen nichts weiter zu
veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes werden in diesen Fällen durch
das Depot führende Institut vorgenommen.
Gegen die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten erhalten die Aktionäre
zur Ausübung ihres Stimmrechts am Eingang zum Versammlungssaal entsprechende Stimmkarten.
Die Ausübung des Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten, der nicht selbst
Aktionär der Gesellschaft zu sein braucht, oder durch eine Vereinigung von Aktionären
erfolgen.
Nach dem Transparenzgesetz sind wir verpflichtet, Meldung über die Beteiligung an
unserer AG zum Transparenzregister zu machen. Bitte helfen Sie mit! Wir bitten alle Aktionäre, sich unter
notariat1@fgj-kanzlei.de
zu melden, um mitzuteilen, wieviel Aktien sich in ihrem Besitz befinden.
Gronau-Epe, im März 2022
Der Vorstand