NICHT ZUR VERTEILIUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
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Konto: | Baader Bank AG |
Kontonummer: | 88842133 |
IBAN | DE 11 7003 3100 0088 8421 33 |
BIC | BDWBDEMMXXX |
BLZ | 700 331 00 |
Die rechtzeitige Buchung des Bezugspreises auf dem vorgenannten Bankkonto ist Voraussetzung
für die wirksame Ausübung des Bezugsrechts. Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte.
Die Bezugsrechte sind nach der Bezugsrechtsausübung auf das bei der Clearstream Banking
AG, Frankfurt am Main, geführte Konto 7331 der Abwicklungsstelle Baader Bank AG zu
übertragen. Nachfristen werden nicht gewährt.
Festlegung des Betrags der Kapitalerhöhung
Nach dem Ablauf der Bezugsfrist und der Privatplatzierung wird der Vorstand der Gesellschaft
mit der Zustimmung des Aufsichtsrates den endgültigen Betrag der Kapitalerhöhung sowie
die Anzahl der auszugebenden Neuen Aktien festlegen. Das Ergebnis des Angebots wird
mit dem Umfang der tatsächlich und rechtswirksam erfolgten Zeichnungen voraussichtlich
am 08. April 2022 im Rahmen einer DGAP News sowie auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.mediqon-group.de/unternehmen/kapitalmassnahmen veröffentlicht.
Verbriefung, Lieferung und Notierung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im
Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft und in die Girosammelverwahrung bei
der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, einbezogen. Die Lieferung der Neuen
Aktien erfolgt im Girosammelverkehr durch Buchung auf dem Wertpapierdepot des Aktionärs.
Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die Lieferung der Neuen Aktien steht
unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister
und unterliegt den weiteren im Abschnitt „Weitere Hinweise“ dargestellten Beschränkungen.
Mit der Lieferung der Neuen Aktien kann voraussichtlich nicht vor KW 16 2022 gerechnet
werden.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits
Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen
Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Neuen
Aktien erfüllen zu können.
Es ist vorgesehen, dass die Neuen Aktien mit dem Tag der Lieferung per Girosammelgutschrift
in den Handel mit der ISIN und der WKN der bestehenden Aktien einbezogen werden.
Provisionen und Kosten
Für den Bezug der Neuen Aktien können von den jeweiligen Depotbanken eine bankübliche
Provision oder andere Kosten berechnet werden. Den Aktionären wird empfohlen, sich
über Provisionen und Kosten vorab bei ihrer Depotbank zu erkundigen. Provisionen und
Kosten werden weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle erstattet.
Verkaufsbeschränkungen
Dieses Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird
gemäß den maßgeblichen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen in Verbindung
mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht. Weitere Bekanntmachungen,
Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Neuen Aktien noch für die Bezugsrechte
noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient
ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland
und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe
von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland
noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik
Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots
oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in diesem Bezugsangebot
enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme
der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit
Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar
noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben
werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt
oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung
abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung
der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine
Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des
Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren
Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Insbesondere ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Weder
die Bezugsrechte noch die Neuen Aktien sind oder werden nach den Vorschriften des
United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung – im Folgenden
der „U.S. Securities Act“ genannt – registriert. Sie dürfen in den Vereinigten Staaten
von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur
aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft
oder zum Verkauf angeboten oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden. Es
wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere
in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.
Das Bezugsangebot ist ferner nicht für Bezugsberechtigte in Australien, Japan, Kanada
oder Südafrika bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung
betreffenden Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Australien,
Japan, Kanada oder Südafrika übersandt und neue Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte
auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden.
Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen möchten,
werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende
Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Wichtiger Hinweis
Den Aktionären und Anlegern wird empfohlen, vor der Entscheidung über den Erwerb,
die Veräußerung oder die Ausübung von Bezugsrechten den Wertpapierprospekt der Gesellschaft
vom 17. März 2022 (der „Wertpapierprospekt“) aufmerksam zu lesen und insbesondere
die im Abschnitt „Risikofaktoren“ des Wertpapierprospekts beschriebenen Risiken bei
ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Der Wertpapierprospekt ist am 23. März 2022
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.mediqon-group.de/unternehmen/kapitalmassnahmen
veröffentlicht worden und ist dort abrufbar.
Weitere Hinweise
Das Bezugsangebot und die Zuteilung und Lieferung neuer Aktien stehen unter der aufschiebenden
Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister
der Gesellschaft.
Im Falle eines Rücktritts vom oder einer Kündigung des Mandatsvertrags vor Eintragung
der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister oder einer endgültigen Nichteintragung
der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung
und Ausgabe der Neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen werden
die Zeichnungsaufträge der Aktionäre rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises
bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich
erforderlichen Umfang zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die Gesellschaft
überwiesen wurden. Die Baader Bank AG tritt in Bezug auf solche etwaigen bereits eingezahlten
und an die Gesellschaft überwiesenen Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die
Gesellschaft auf Rückzahlung der auf die Neuen Aktien geleisteten Einlage jeweils
anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre an Erfüllung statt ab. Die
Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an. Diese Rückforderungs-
bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich ungesichert. Für die Aktionäre besteht
in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre gegen die Gesellschaft gerichteten Rückforderungs-
bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich
erworben haben, könnten einen Verlust erleiden, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung
nicht im Handelsregister eingetragen wird.
Im Falle der Beendigung des Mandatsvertrages durch die Baader Bank AG oder einer Beendigung
des Bezugsangebots durch die Gesellschaft vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
im Handelsregister wird das Bezugsrecht der Aktionäre ohne Kompensation gegenstandslos.
Sofern zum Zeitpunkt der Kündigung des Mandatsvertrags bzw. eines Rücktritts durch
die Baader Bank AG die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister
bereits erfolgt ist oder eine Rücknahme der Anmeldung nicht mehr möglich sein sollte,
erwerben die Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten, die ihr Bezugsrecht ausgeübt
haben, die Neuen Aktien zum Bezugspreis; ein Rücktritt der Aktionäre bzw. Erwerber
von Bezugsrechten ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Königstein im Taunus, im März 2022
MEDIQON Group AG
– Der Vorstand –