NanoRepro AGMarburgISIN: DE0006577109
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NanoRepro AG zum 31. Dezember 2021, |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der im Jahresabschluss der NanoRepro AG zum 31. Dezember 2021 ausgewiesene Bilanzgewinn
Die Dividende ist am 4. Mai 2022 zur Auszahlung fällig. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 wird für diesen Zeitraum Entlastung |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 wird für diesen Zeitraum Entlastung |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die PanTaxAudit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München, Zweigniederlassung |
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6. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Herr Rainer Barth hatte sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Zeitpunkt Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Prof. Dr. Daniela Elsner, Business Coach und Executive Beraterin, Lehrcoach (Johannes für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Rainer Barth, |
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7. |
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Genehmigten Kapitalia in § 4 Abs. Das Genehmigte Kapital 2018 der Gesellschaft wurde zwischenzeitlich teilweise ausgenutzt Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 7.1. Die in § 4 Abs. 3 der Satzung enthaltende Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung 7.2. Die in § 4 Abs. 4 der Satzung enthaltende Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung 7.3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt 7.4. § 4 der Satzung der Gesellschaft erhält folgenden neuen Abs. 3: „3. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt Der bisherige § 4 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos gestrichen Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Durch den Beschluss zu Punkt 7 der Tagesordnung soll, nach Aufhebung der bestehenden
Im Falle der konkreten Ausnutzung der vorgeschlagenen Ermächtigung wird der Vorstand |
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8. |
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die Möglichkeit, aufgrund einer Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 8.1. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft Der Erwerb der eigenen Aktien kann nach Wahl der Gesellschaft nach Maßgabe der folgenden
8.2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien
8.3. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, alle oder einen Teil der eigenen Aktien 8.4. Die Ermächtigungen unter Ziffer 8.2. und 8.3. können einmal oder mehrmals, ganz Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Unter Punkt 8 der Tagesordnung wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Vorstand Die Gesellschaft ist nach dem Beschlussvorschlag auch berechtigt, erworbene eigene
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss Schließlich sollen die eigenen Aktien von der Gesellschaft auch ohne erneuten Beschluss Der Vorstand wird die Ausübung der Ermächtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen. |
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9. |
Beschlussfassung über eine weitere Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen sowie Es ist national und international üblich, für die Mitglieder der Geschäftsführung Es soll daher eine weitere Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen erteilt und Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: 9.1. Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis (1) Berechtigte Personen Berechtigt zum Erwerb der Aktienoptionen und berechtigt zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Das Gesamtvolumen der Aktienoptionen verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen
Anstelle von verfallenen und nicht bereits ausgeübten Aktienoptionen können neue Aktienoptionen (2) Recht zum Bezug von Aktien/Ausgleichszahlung Jede Aktienoption gewährt dem Inhaber das Recht, eine auf den Inhaber lautende Stückaktie (3) Tranchen und Erwerbszeiträume Die Aktienoptionen können den Berechtigten Personen innerhalb eines Zeitraums von
zum Bezug angeboten werden. Das Angebot kann von den Bezugsberechtigten innerhalb (4) Ausübungsvoraussetzungen und Erfolgsziel
(5) Ausübungspreis Das Entgelt, das bei Ausübung einer Aktienoption pro zu beziehender Stückaktie an (6) Anpassung des Ausübungspreises bei Kapitalmaßnahmen; Rechte bei Umwandlung der
(7) Wartezeiten und Ausübungszeiträume
(8) Persönliches Recht Die Aktienoptionen können nur durch die Berechtigte Person selbst ausgeübt werden. 9.2. Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022 Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 442.517,00 EUR bedingt erhöht durch 9.3 Satzungsänderung § 4 der Satzung der Gesellschaft wird um einen neuen Absatz 11 ergänzt: „11. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 442.517,00 EUR durch Ausgabe von Bericht des Vorstands zur Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen und die Schaffung Es ist national und international üblich, für die Mitglieder der Geschäftsführung |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom
27. März 2020 in der durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 geänderten
Fassung („Covid-19-Gesetz“), dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe
2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen
und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September
2021 bis zum 31. August 2022 verlängert wurde, eröffnet weiterhin die Möglichkeit,
Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung).
Vor dem Hintergrund der weiterhin andauernden COVID-19-Pandemie hat der Vorstand der
NanoRepro AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken
für alle Beteiligten die ordentliche Hauptversammlung nach Maßgabe des Covid-19-Gesetzes
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) abzuhalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der
NanoRepro AG sowie deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
am 29. April 2022 ab 14:00 Uhr live über das Internet auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.nanorepro.com/investoren/hauptversammlung
im dort zugänglichen passwortgeschützten HV-Portal („HV-Portal„) in Bild und Ton übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen
Bestimmungen. Eine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von §
118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens
Freitag, den 22. April 2022, 24:00 Uhr, zugehen:
NanoRepro AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/511/474 023 19
E-Mail: nanorepro-hv@gfei.de
Die Aktionäre müssen die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierfür ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher
oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Versammlung, also auf den 8. April 2022, 0:00 Uhr, beziehen. Er muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse (NanoRepro AG,
c/o GFEI IR Services GmbH, Ostergrube 11, 30559 Hannover, Fax: +49/511/474 023 19,
E-Mail: nanorepro-hv@gfei.de) ebenfalls bis spätestens Freitag, den 22. April 2022, 24:00 Uhr, zugehen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis der Berechtigung zu verlangen.
Besteht auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
Anteilsbesitzes bis spätestens am 22. April 2022, 24:00 Uhr, werden den Aktionären
Zugangskarten mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort)
für die Nutzung des HV-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.nanorepro.com/investoren/hauptversammlung
zugesandt.
Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Details zum HV-Portal
Ab dem 8. April 2022, 0:00 Uhr, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.nanorepro.com/investoren/hauptversammlung
das passwortgeschützte HV-Portal zur Verfügung. Über dieses HV-Portal können angemeldete
Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür vorgesehenen, in den nachfolgenden
Abschnitten näher beschriebenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen
Briefwahl ausüben sowie elektronisch Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft erteilen. Für die Nutzung des HV-Portals ist eine Zugangsberechtigung
erforderlich. Die individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort)
werden nach Zugang einer ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises
des Anteilsbesitzes zugesandt.
Verfahren für die Stimmabgabe
Bevollmächtigung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere
Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis
der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Sofern weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater
oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird,
gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht kann
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären
nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte
zugeschickt. Das Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.nanorepro.com/investoren/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Die Erteilung einer Vollmacht oder deren Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per Post,
Telefax oder E-Mail bis zum Ablauf des 28. April 2022, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
NanoRepro AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/511/474 023 19
E-Mail: nanorepro-hv@gfei.de
Die Möglichkeit der Erteilung, des Widerrufs und des Nachweises einer Vollmacht durch
Übermittlung per E-Mail an die E-Mail-Adresse
nanorepro-hv@gfei.de
steht darüber hinaus auch noch am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen vorsehen. § 135 AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem
bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten wird.
Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Peron bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden
über das Verfahren der Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte Form
der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben.
Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Stimmrechtsvertretung durch den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre können für die Ausübung des Stimmrechts auch den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) bevollmächtigen.
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Die Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Soweit der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ein Formular, das für die Vollmachts- und
Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann,
wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit
der Zugangskarte zugeschickt. Das Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.nanorepro.com/investoren/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
kann per Post, Telefax oder E-Mail bis zum Ablauf des 28. April 2022, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
erfolgen:
NanoRepro AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/511/474 023 19
E-Mail: nanorepro-hv@gfei.de
Zudem können Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
über das HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.nanorepro.com/investoren/hauptversammlung
erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das HV-Portal steht ab dem 8. April 2022,
0:00 Uhr, bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 29.
April 2022 zur Verfügung.
Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Bei einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft müssen diesem
in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter
ist verpflichtet, entsprechend den ihm erteilten Weisungen abzustimmen. Er nimmt keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch per Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation
ausüben. Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsgemäße
Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich.
Briefwahlstimmen können ab dem 8. April 2022, 0:00 Uhr, elektronisch über das HV-Portal
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.nanorepro.com/investoren/hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 29. April 2022
abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe
im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder
sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der elektronischen
Briefwahl bedienen.
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung
am 29. April 2022 ab 14:00 Uhr live über das Internet auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.nanorepro.com/investoren/hauptversammlung
im passwortgeschützten HV-Portal in Bild und Ton verfolgen.
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
Anteilsbesitzes (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) werden den Aktionären Zugangskarten
mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) für die
Nutzung des HV-Portals zugesandt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden.
Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge
im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.nanorepro.com/investoren/hauptversammlung
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 14. April 2022, 24:00 Uhr, unter der Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
NanoRepro AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/511/474 023 19
E-Mail: nanorepro-hv@gfei.de
zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung
nach §§ 126, 127 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung
angemeldet ist.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden.
Fragerecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz
2 Covid-19-Gesetz
Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 29.
April 2022 kein Auskunftsrecht. Stattdessen haben zur Hauptversammlung angemeldete
Aktionäre das Recht, selbst oder durch einen Bevollmächtigten im Vorfeld der Hauptversammlung
Fragen im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Der Vorstand entscheidet
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
Fragen sind bis spätestens 27. April 2022, 24:00 Uhr, an die E-Mail-Adresse
nanorepro-hv-fragen@gfei.de
zu übermitteln. Mit der Frage bzw. den Fragen ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft
zu übermitteln, indem entweder der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Zugangskartennummer
angegeben werden.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
Angemeldete Aktionäre, die das Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit,
selbst oder durch einen Bevollmächtigten von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung
am 29. April 2022 gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz
per E-Mail über die E-Mail-Adresse
nanorepro-hv-widerspruch@gfei.de
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären. Mit der Erklärung
ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem entweder der Name
und die Adresse des Aktionärs oder die Zugangskartennummer angegeben werden.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Auf der Internetseite der Gesellschaft sind unter
https://www.nanorepro.com/investoren/hauptversammlung
alle gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse
veröffentlicht.
Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.nanorepro.com/investoren/hauptversammlung
zugänglich sein.
Marburg, im März 2022
NanoRepro AG
Der Vorstand
Hinweis zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus
werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende
Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis oder Aufbewahrungspflichten)
verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter dem folgenden Link