INLOCON AG – Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

INLOCON AG

Leipzig

Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Von Frau Jutta Barthel aus Hannover ist bei dem Landgericht Leipzig zu Aktenzeichen
04 HK O 406/​22 Klage auf Nichtigkeit der von der Hauptversammlung am 20. August 2021
gefassten Beschlüsse erhoben worden. Da die Gesellschaft keine Veranlassung zur Erhebung
der Klage gegeben hat, wird sie ein sofortiges Anerkenntnis unter Verwahrung gegen
die Kostenlast abgeben.

Mit derselben Klageschrift hat Frau Jutta Barthel Anfechtungsklage erhoben gegen die
von der Hauptversammlung am 22. Februar 2022 gefassten Beschlüsse. Das war erstens
der Beschluss über die Zustimmung zu der Übertragung von Aktien gemäß § 68 Abs. 2
S. 3 AktG, zweitens der Beschluss über die Abberufung der in der Hauptversammlung
am 7. Mai 2021 in anfechtbarer Weise gewählten Aufsichtsratsmitglieder James Barthel,
Tobias Barthel und Ulrich Knöll und drittens der Beschluss über die Wahl der Herren
Pieter Polmann, Philipp Hesse und Michael Knöll zu Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Die Gesellschaft wird sich gegen die Anfechtungsklage wehren.

 

Leipzig, den 21. März 2022

Der Vorstand

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