Cliq Digital AG, Düsseldorf – Mitteilung über Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Cliq Digital AG

Düsseldorf

ISIN DE000A0HHJR3
WKN A0HHJR

Mitteilung über Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Cliq Digital AG hat am 14. April 2022 unter Tagesordnungspunkt
7 beschlossen, die Gesellschaft bis zum 13. April 2027 zu ermächtigen, eigene Aktien
im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des bei Wirksamwerden oder – sollte dieses geringer
sein – bei Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, und zwar
nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 7. März 2022 im Rahmen der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags von Vorstand
und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 7. Zugleich wurde der Vorstand
ermächtigt, die aufgrund dieser durch die Hauptversammlung vom 14. April 2022 oder
einer früher erteilten Ermächtigung oder in sonstiger Weise erworbenen eigenen Aktien
der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung
am 7. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags von Vorstand
und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 7 zu verwenden. Die erworbenen
eigenen Aktien können unter anderem gemäß den in der Ermächtigung im Einzelnen genannten
Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne einen weiteren
Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
verwiesen, die am 7. März 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde.

 

 

Düsseldorf, im April 2022

 

Cliq Digital AG

Der Vorstand

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