Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft – Einladung zur 17. ordentlichen Hauptversammlung

Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft

Hamburg

Einladung zur 17. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre der Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft
mit Sitz in Hamburg zu der am Dienstag, den 14. Juni 2022 um 16:00 Uhr im Tempowerk
Hamburg, Tempowerkring 6, 21079 Hamburg, stattfindenden 17. ordentlichen Hauptversammlung
ein.

Tagesordnung

zur 17. ordentlichen Hauptversammlung
der Wachstumsinitiative Süderelbe AG

 
1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

2.

Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2021

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr endend am 31.12.2021

4.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss
des Jahres 2021 in Höhe von Euro 84.853,43 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresüberschuss
reduziert neben der Auflösung der Kapitalrücklage dementsprechend den Verlustvortrag
des Vorjahres. Der Bilanzverlust beträgt demnach zum 31.12.2021 Euro 740.249,06.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr endend
am 31.12.2021 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr endend am 31.12.2021 Entlastung zu erteilen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr endend am 31.12.2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr endend am 31.12.2022 die BRB Revision
und Beratung oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft mit
Sitz in Hamburg als Abschlussprüfer zu bestellen.

8.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat besteht nach § 11 Absatz 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft aus
15 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

1

Herrn Christoph Birkel, Geschäftsführer der hit-Technopark GmbH & Co. KG
geboren am 18.01.1973
Geschäftsansässig: Tempowerkring 6, 21079 Hamburg

2

Herrn Jens Böther, Landrat des Landkreises Lüneburg
geboren am 01.04.1972
Geschäftsansässig: Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

3

Frau Sophie Fredenhagen, Bezirksamtsleiterin des Bezirks Harburg der Freien und Hansestadt Hamburg
geboren am 08.01.1964
Geschäftsansässig: Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg

4

Herrn Dr. Neldes Hovestad, Geschäftsführer der DOW Deutschland
Anlagengesellschaft mbH, Werk Stade
geboren am 12.09.1970
Geschäftsansässig: Bützflether Sand 9, 21683 Stade

5

Frau Claudia Kalisch, Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg
geboren am 27.04.1972
Geschäftsansässig: Am Ochsenmarkt 1, 21335 Lüneburg

6

Frau Dr. Nina Lorea Kley, Geschäftsführerin Feldbinder Spezialfahrzeugwerke GmbH
geboren am 22.11.1976
Geschäftsansässig: Gutenbergstraße 12-26, 21423 Winsen (Luhe)

7

Herrn Dirk Lehmann, Geschäftsführer Höpen GmbH
geboren am 08.12.1963
Geschäftsansässig: Höpenweg 18, 21423 Winsen (Luhe)

8

Herrn Matthias Lühmann, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Stade
geboren am 18.07.1974
Geschäftsansässig: Große Schmiedestraße 12, 21682 Stade

9

Herrn Rainer Rempe, Landrat des Landkreises Harburg
geboren am 06.06.1962
Geschäftsansässig: Schlossplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)

10

Frau Janina Rieke, Vorstandsmitglied der Sparkasse Lüneburg,
geboren am 11.07.1979
Geschäftsansässig: An der Münze 4-6, 21335 Lüneburg

11

Frau Dr. Alexandra Schubert, Leiterin Abteilung Wirtschaftsförderung
bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
geboren am 30.12.1963
Geschäftsansässig: Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg

12

Herrn Kai Seefried, Landrat des Landkreises Stade
geboren am 23.01.1978
Geschäftsansässig: Am Sande 2, 21682 Stade

13

Herrn Michael Senf, Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Stade-Altes Land
geboren am 21.05.1969
Geschäftsansässig: Pferdemarkt 11a, 21682 Stade

14

Herrn Andreas Sommer, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Harburg-Buxtehude
geboren am 13.06.1967
Geschäftsansässig: Sand 2, 21073 Hamburg

15

Herrn Michael Zeinert, Hauptgeschäftsführer der IHK Lüneburg-Wolfsburg
geboren am 09.09.1963
Geschäftsansässig: Am Sande 1, 21335 Lüneburg

Die Wahl erfolgt nach § 11 Absatz 2 der Satzung jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr nach
dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet.

9.

Beschluss der Hauptversammlung über die Änderung der Satzung

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die nachfolgenden Satzungsänderungen
vor:

§ 13 Nr. 2 der Satzung wird wie folgt geändert:

„Ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats finden mindestens zweimal pro Kalenderhalbjahr
statt. Aus aktuellem Anlass können außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats unter
Einhaltung der Frist nach Abs. 1 einberufen werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende kann
vorsehen (Ermächtigung), dass Aufsichtsratsmitglieder ihre Stimme, auch ohne an der
Aufsichtsratssitzung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben dürfen. Er kann die Einzelheiten des Verfahrens regeln, insbesondere die Stimmabgabe
auf einen Übermittlungsweg beschränken sowie eine Frist für die Abstimmung per Brief
festlegen. Die Einzelheiten werden mit der Einberufung der Aufsichtsratssitzung bekannt
gemacht.“

Bisherige Fassung:

„Ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats finden mindestens zweimal pro Kalenderhalbjahr
statt. Aus aktuellem Anlass können außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats unter
Einhaltung der Frist nach Abs. 1 einberufen werden.“

§ 15 Nr. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

„Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder durch den Aufsichtsrat einberufen.
Sie findet an einem von dem einberufenen Organ zu bestimmenden Ort innerhalb der Region
Süderelbe statt. Das Einberufungsorgan (gemäß § 15 Nr. 1 der Vorstand oder der Aufsichtsrat)
kann vorsehen (Ermächtigung), dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen.
Er kann die Einzelheiten des Verfahrens regeln, insbesondere die Stimmabgabe auf einen
Übermittlungsweg beschränken sowie eine Frist für die Abstimmung per Brief festlegen.
Die Einzelheiten werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.
Die Regelungen des Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung finden, auch
für die Teilnahmerechte von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten an der Hauptversammlung
ergänzende Anwendung.

Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann die auszugsweise oder vollständige Bild-
und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise
zulassen. Die Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit
uneingeschränkten Zugang hat.

Die Einberufung der Hauptversammlung muss mindestens einen Monat vor dem Tage der
Versammlung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder schriftlich, d.h. auch per
Mail an die Aktionäre erfolgen. Dabei werden der Tag der Veröffentlichung bzw. der
Tag der Absendung des Briefs oder der Mail und der Tag der Hauptversammlung nicht
mitgerechnet.

Bisherige Fassung:

„Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder durch den Aufsichtsrat einberufen.
Sie findet an einem von dem einberufenen Organ zu bestimmenden Ort innerhalb der Region
Süderelbe statt.“

Die Einberufung der Hauptversammlung muss mindestens einen Monat vor dem Tage der
Versammlung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder durch eingeschriebenen Brief
an die Aktionäre erfolgen. Dabei werden der Tag der Veröffentlichung bzw. der Tag
der Absendung des eingeschriebenen Briefs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet.

§ 18 Nr. 5 der Satzung wird wie folgt geändert:

„Die Berufung der Beiratsmitglieder erfolgt jeweils für ein Jahr für den Zeitraum
zwischen zwei Hauptversammlungen. Die wiederholte Berufung ist zulässig.“

Bisherige Fassung:

„Die Berufung der Beiratsmitglieder erfolgt bis zum Ablauf der Amtszeit des jeweils
amtierenden Aufsichtsrats. Die wiederholte Berufung ist zulässig.“

§ 20 Jahresabschluss und Rechnungsprüfung wird wie folgt unter Nr. 5 ergänzt:

„Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, bei der Feststellung des Jahresabschlusses
den Jahresüberschuss, der nach Abzug, der in die gesetzliche Rücklage einzustellenden
Beträge und eines etwaigen Verlustvortrags verbleibt, zum Teil oder ganz in eine Gewinnrücklage
einzustellen, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.“

10.

Sonstiges

Etwaige Anfragen oder Anträge zur Tagesordnung der Hauptversammlung bitten wir Sie
schriftlich im Vorwege bis zum 30. Mai 2022 zu stellen an:

 

Wachstumsinitiative Süderelbe AG
Veritaskai 4
21079 Hamburg

Eine Übermittlung kann auch E-Mail (nur: hv@suederelbe.de) erfolgen.

Aktionäre können ihre Stimmrechte auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen und zu Beginn der Hauptversammlung vorzulegen.
Bitte melden Sie in diesem Fall den Bevollmächtigten frühzeitig an.

Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr endend am 31.12.2021 sowie die Bestätigung durch den Wirtschaftsprüfer
können ab sofort in den Geschäftsräumen der Wachstumsinitiative Süderelbe AG, Veritaskai
4, 21079 Hamburg zusammen mit der Tagesordnung eingesehen werden. Sie liegen auch
während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre der Gesellschaft aus. Auf
Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich kostenlos eine Zusammenfassung dieser
Unterlagen.

 

Hamburg im Mai 2022

Wachstumsinitiative Süderelbe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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