![]() PREOS Global Office Real Estate & Technology AGFrankfurt am MainISIN: DE000A2LQ850
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(i) |
sämtlicher (voraussichtlich Stück 265.648.734) Aktien der Kommanditisten (class A5 ordinary shares) an dem noch in Gründung befindlichen Teilfonds (sub-fund) 5 “GREENFINCH REAL ESTATE ASSET FUND” der GREENFINCH GLOBAL INVEST FUND, S.C.A., |
(ii) |
sämtlicher (voraussichtlich Stück 189.609.164) Aktien der Kommanditisten (class A1 ordinary shares) an dem Teilfonds (sub-fund) 1 der derzeit noch in der Rechtsform einer SARL (société à responsabilité limitée) firmierenden, zukünftig im Zeitpunkt der Einbringung unter Income-Producing Property |
jeweils von der LIC Income-Producing Property, einer einfachen Kommanditgesellschaft
(société en commandite simple) nach luxemburgischem Recht, mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter der Nummer B 263014, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371 Luxemburg,
(„LIC IPP“), die jeweils mit rund 99,99 % am Gesellschaftskapital des Debt-Fonds und des Property-Fonds
beteiligt ist.
Die LIC IPP wird mittelbar von der SWISS LIFE (LUXEMBOURG) gehalten, einer zur Swiss
Life-Gruppe gehörenden Aktiengesellschaft (société anonyme) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 22663, Geschäftsanschrift: 2-6, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg. Die
Swiss Life-Gruppe mit der Swiss Life Holding AG, Zürich, Schweiz, als Konzernobergesellschaft
ist der größte Lebensversicherungskonzern der Schweiz.
Im Rahmen der GORE-Kapitalerhöhung wird die GORE Stück 160.000.000 neue, auf den Namen
lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00
(„Neue GORE-Aktien“) gegen Einbringung der Property-/Debt-Fonds-Einbringungsanteile durch die LIC IPP
ausgeben. Zur Zeichnung der Neuen GORE-Aktien soll ausschließlich die LIC IPP zugelassen
werden.
Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt den Erwerb von Stück 151.000.000 der mit
der Eintragung der Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung entstehenden Neuen GORE-Aktien
von der LIC IPP. Die zur Beschlussfassung unter diesem einzigen Tagesordnungspunkt
vorgeschlagene Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 87.115.384,00 auf
EUR 200.582.890,00 soll der Finanzierung und Umsetzung dieses Erwerbs dienen, indem
die LIC IPP Stück 151.000.000 der Neuen GORE-Aktien in die Gesellschaft im Wege einer
Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe von Stück 87.115.384 neuen auf den Namen lautenden
Stückaktien an der Gesellschaft einbringt.
Die Einbringung der Stück 151.000.000 der Neuen GORE-Aktien durch die LIC IPP in die
Gesellschaft kann erst erfolgen, wenn die Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung im
Handelsregister eingetragen worden ist.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft in Höhe |
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b) |
Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt. |
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c) |
Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Die |
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d) |
Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird ausschließlich die LIC Income-Producing Property, |
||
e) |
Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien und dem Einbringungswert |
||
f) |
Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Sachkapitalerhöhung |
||
g) |
§ 3 Absatz 1 der Satzung wird in Anpassung an die Sachkapitalerhöhung wie folgt neu
|
||
h) |
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals im Wege der Sachkapitalerhöhung |
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zum einzigen Tagesordnungspunkt über
den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG und
zur Begründung des vorgeschlagenen Ausgabebetrags
Der Vorstand hat zum vorstehenden einzigen Tagesordnungspunkt gemäß § 186 Absatz 4
Satz 2 AktG einen Bericht über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts bei der
vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung sowie die Begründung des vorgeschlagenen Ausgabebetrags
erstattet. Der Vorstandsbericht ist dieser Einladung zur Hauptversammlung als Anlage beigefügt.
II.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes Die gesamte Hauptversammlung wird am Donnerstag, den 9. Juni 2022, ab 11:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton in unserem Investor-Portal, welches unter der Internetadresse
zu erreichen ist, übertragen. Die entsprechenden Zugangsdaten werden den Aktionären, Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts, Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Die Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung |
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2. |
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Investor-Portal und zur Ausübung Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 2. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter einer der nachstehenden
oder unter Nutzung des Investor-Portals unter der Internetadresse
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Für die Nutzung des Investor-Portals ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG nur als Aktionär, Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung nicht blockiert; Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, |
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3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Aktionäre können ihre Stimme in Textform (§ 126b BGB) oder im Wege elektronischer Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich der Briefwahlstimmen können Zur Ausübung des Stimmrechts steht ferner das Investor-Portal unter der Internetadresse
zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am Gehen bei der Gesellschaft auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl durch |
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4. |
Verfahren für die Wahrnehmung von Aktionärsrechten durch Bevollmächtigte Die Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
zur Verfügung, über das die Erteilung und Änderungen der Vollmacht, ihr Widerruf und Bevollmächtigte haben sich durch Vorlage einer Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen |
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5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich
zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen Gehen bei der Gesellschaft Stimmabgaben (Briefwahlstimmen) und Vollmachtserteilungen |
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6. |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG i.V.m. § 1 Absatz Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter, |
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7. |
Gegenanträge (§ 126 Absatz 1 AktG i.V.m. § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz) Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen den Vorschlag von Vorstand und
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 AktG einschließlich des
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft Nach § 126 Absatz 1 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge finden in der Hauptversammlung |
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8. |
Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Absatz 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, und ihre Bevollmächtigten haben Fragen sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens Dienstag, den 7. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich über das Investor-Portal unter der Internetadresse
einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht |
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9. |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245
ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter |
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10. |
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Investor-Portals Wird zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung ein Für den Zugang zum internetgestützten Investor-Portal der Gesellschaft benötigen Aktionäre Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung der Stimmrechte durch technische Weitere Einzelheiten zum Investor-Portal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen |
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11. |
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
abrufbar. Ferner werden dort nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. |
III.
Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) für Aktionäre
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sowie deren rechtskonforme Verarbeitung haben
für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb möchten wir Sie mit dieser Datenschutzerklärung
über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die PREOS Global Office
Real Estate & Technology AG im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen
Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) zustehenden Rechte informieren.
Wir führen die außerordentliche Hauptversammlung am 9. Juni 2022 als virtuelle Hauptversammlung
ohne die physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durch. Die Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung aber per Bild- und Tonübertragung
über das Investor-Portal verfolgen, das durch unseren Dienstleister Computershare
Deutschland GmbH & Co. KG, Elsenheimerstr. 61, 80687 München, ausschließlich in unserem
Auftrag und nach unserer Weisung betrieben wird.
1. |
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden? Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die PREOS
Die Datenschutzbeauftragte der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG erreichen
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2. |
Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir und woher erhalten wir diese? Wenn Sie als Aktionär oder Aktionärsvertreter die virtuelle Hauptversammlung verfolgen
Wenn Sie unser Investor-Portal im Internet besuchen, erheben wir Daten über Zugriffe
jeweils zum Tag des Abrufs gültige Datenschutzerklärung. Schließlich verarbeiten wir auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen |
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3. |
Zu welchen Zwecken und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen werden Ihre Daten verarbeitet? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Über das Investor-Portal können Sie unter anderem Ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten Die Verarbeitung der oben genannten Zugangsdaten in Bezug auf das Investor-Portal Darüber hinaus verarbeiten wir die unter Ziffer 2. beschriebenen personenbezogenen Insofern haben wir ein berechtigtes Interesse, Ihnen das Investor-Portal als Service Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten für einen zuvor nicht genannten Zweck verarbeiten |
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4. |
An welche Empfänger werden Ihre Daten von uns ggf. weitergegeben? Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der virtuellen Hauptversammlung Der beauftragte Dienstleister erhält von uns ausschließlich solche personenbezogenen Konkret handelt es sich um folgenden Dienstleister:
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können Ihre im Teilnehmerverzeichnis enthaltenen Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, Schließlich kann uns die Verpflichtung treffen, Ihre personenbezogenen Daten weiteren Im Übrigen geben wir Informationen nur weiter, sofern gesetzliche Bestimmungen dies |
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5. |
Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten? Wir speichern Ihre oben genannten Daten grundsätzlich bis zu zwei Jahre nach Beendigung |
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6. |
Werden Ihre Daten für eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall oder Profiling Wir nutzen weder Verfahren zur automatisierten Entscheidung im Einzelfall noch Profiling. |
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7. |
Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten? Wir unterhalten angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, |
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8. |
Welche Rechte stehen Ihnen nach dem Datenschutzrecht zu? Ihnen stehen nach dem Datenschutzrecht die folgenden Rechte zu:
Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 |
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9. |
Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben,
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr im vorgenannten |
Frankfurt am Main, im Mai 2022
PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
Der Vorstand
Anlage
zur Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der
PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A2LQ850
WKN: A2LQ85
(„PREOS“ oder „Gesellschaft“)
am Donnerstag, den 9. Juni 2022
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zum einzigen Tagesordnungspunkt
über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG
und zur Begründung des vorgeschlagenen Ausgabebetrags
I.
Der einzige Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
am Donnerstag, den 9. Juni 2022, („PREOS-Hauptversammlung“) lautet wie folgt:
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer
Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie
entsprechende Änderung der Satzung
II.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen konkret vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
Das derzeit im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft in Höhe |
||
b) |
Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt. |
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c) |
Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Die |
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d) |
Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird ausschließlich die LIC Income-Producing Property, |
||
e) |
Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien und dem Einbringungswert |
||
f) |
Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Sachkapitalerhöhung |
||
g) |
§ 3 Absatz 1 der Satzung wird in Anpassung an die Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:
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h) |
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals im Wege der Sachkapitalerhöhung |
III.
Die vorbeschriebene Beschlussfassung über eine Sachkapitalerhöhung bei der Gesellschaft
steht im Zusammenhang mit einem parallelen Sachkapitalerhöhungsvorhaben bei der GORE
German Office Real Estate AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 117334, („GORE“) an der die Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist.
Zur Umsetzung dieses Sachkapitalerhöhungsvorhabens bei der GORE ist geplant, dass
die außerordentliche Hauptversammlung der GORE ausweislich der am 17. Mai 2022 im
Bundesanzeiger bekannt gemachten Hauptversammlungseinladung am 8. Juni 2022 („GORE-Hauptversammlung“) über eine Erhöhung des Grundkapitals der GORE um EUR 160.000.000,00 auf EUR 197.525.000,00
gegen Sacheinlagen beschließt („GORE-Kapitalerhöhung“).
Mit der GORE-Kapitalerhöhung beabsichtigt die GORE den Erwerb
(i) |
sämtlicher (voraussichtlich Stück 265.648.734) Aktien der Kommanditisten (class A5 ordinary shares) an dem noch in Gründung befindlichen Teilfonds (sub-fund) 5 “GREENFINCH REAL ESTATE ASSET FUND” der GREENFINCH GLOBAL INVEST FUND, S.C.A., |
(ii) |
sämtlicher (voraussichtlich Stück 189.609.164) Aktien der Kommanditisten (class A1 ordinary shares) an dem Teilfonds (sub-fund) 1 der derzeit noch in der Rechtsform einer SARL (société à responsabilité limitée) firmierenden, zukünftig im Zeitpunkt der Einbringung unter Income-Producing Property |
jeweils von der LIC Income-Producing Property, einer einfachen Kommanditgesellschaft
(société en commandite simple) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés – RCS) unter B 263014, Geschäftsanschrift: 1, Val Ste Croix, L-1371 Luxemburg, („LIC IPP“), die jeweils als Kommanditaktionärin mit rund 99,99 % am Gesellschaftskapital des
Debt-Fonds und des Property-Fonds beteiligt ist.
Die LIC IPP wird mittelbar von der SWISS LIFE (LUXEMBOURG) gehalten, einer zur Swiss
Life-Gruppe gehörenden Aktiengesellschaft (société anonyme) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen
Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg – RCS) unter B 22663, Geschäftsanschrift: 2-6, rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg. Die
Swiss Life-Gruppe mit der Swiss Life Holding AG, Zürich, Schweiz, als Konzernobergesellschaft
ist der größte Lebensversicherungskonzern der Schweiz.
Im Rahmen der GORE-Kapitalerhöhung wird die GORE Stück 160.000.000 neue, auf den Namen
lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00
(„Neue GORE-Aktien“) gegen Einbringung der Property-/Debt-Fonds-Einbringungsanteile durch die LIC IPP
ausgeben. Zur Zeichnung der Einbringungsaktien soll ausschließlich die LIC IPP zugelassen
werden.
IV.
Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt den Erwerb von Stück 151.000.000 der mit
der Eintragung der Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung entstehenden Stück 160.000.000
Neuen GORE-Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00
(diese Stück 151.000.000 Aktien an der GORE nachfolgend die „Einbringungsaktien“) von der LIC IPP. Die Einbringungsaktien werden einem Anteil von rund 76,45 % am
zukünftig auf insgesamt EUR 197.525.000,00 erhöhten Grundkapital der GORE entsprechen.
Die zur Beschlussfassung unter dem einzigen Tagesordnungspunkt vorgeschlagene Erhöhung
des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 87.115.384,00 auf EUR 200.582.890,00 („PREOS-Kapitalerhöhung“ oder „Transaktion“) dient der Finanzierung und Umsetzung dieses Erwerbs der Einbringungsaktien gegen
Ausgabe von 87.115.384 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien an der Gesellschaft
(„Neue Aktien“ oder „Neue PREOS-Aktien“). Unter Berücksichtigung der Einbringungsaktien und der von der Gesellschaft derzeit
bereits gehaltenen Aktien an der GORE, wäre die Gesellschaft nach Durchführung der
PREOS-Kapitalerhöhung mit knapp unter 90 % an der GORE beteiligt und kann damit –
anders als im Fall eines Erwerbs sämtlicher Neuen GORE-Aktien – den Anfall von Grunderwerbsteuer
aufgrund der von der GORE mittelbar gehaltenen Immobilien vermeiden.
Voraussetzung für die Durchführung der PREOS-Kapitalerhöhung ist, dass die Neuen GORE-Aktien
und damit auch die Einbringungsaktien wirksam entstanden sind. Die PREOS-Kapitalerhöhung
würde somit nicht durchgeführt werden können und die Beschlussfassung unwirksam werden,
wenn die Neuen GORE-Aktien und damit die Einbringungsaktien nicht oder nicht so rechtzeitig
entstehen, dass die PREOS-Kapitalerhöhung durchgeführt und das im Beschlusswortlaut
unter lit. h) vorgesehene Enddatum (8. Dezember 2022) zur Eintragung der Durchführung
der PREOS-Kapitalerhöhung eingehalten werden kann.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 3. März 2022 im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung
gemäß Art. 17 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung die Verständigung mit der LIC
IPP über die Eckpunkte der PREOS-Kapitalerhöhung veröffentlicht.
Da die mit der PREOS-Kapitalerhöhung zu schaffenden Neuen PREOS-Aktien ausschließlich
für die Zwecke des Erwerbs der Einbringungsaktien ausgegeben werden sollen, ist bei
der vorgeschlagenen PREOS-Kapitalerhöhung das Bezugsrecht der PREOS-Aktionäre ausgeschlossen.
Im Folgenden erstattet der Vorstand gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG einen Bericht
über die Gründe für den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowie die Begründung
des Ausgabebetrags im Rahmen der vorgeschlagenen PREOS-Kapitalerhöhung.
Für den Bericht werden zunächst in diesem Abschnitt IV. der Hintergrund der geplanten
Transaktion sowie die geplante Transaktion selbst dargestellt. Dies betrifft insbesondere
(i) die Beschreibung der Gesellschaft und der GORE, (ii) die wirtschaftlichen Beweggründe
und die Voraussetzungen für die Durchführung der Transaktion, (iii) die Erläuterung
der Bewertung der an der Transaktion beteiligten Unternehmen sowie (iv) die Angemessenheit
des Austauschverhältnisses.
In Abschnitt V. wird dann die sachliche Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses
im Rahmen der PREOS-Kapitalerhöhung sowie der vorgeschlagene Ausgabebetrag bzw. das
vorgeschlagene Austauschverhältnis begründet.
1. Hintergrund der geplanten Transaktion
a) |
PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
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b) |
GORE German Office Real Estate AG
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c) |
Die geplante Neuausrichtung der GORE auf den luxemburgischen Immobilienmarkt
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d) |
Vorteile für die PREOS durch den Erwerb und die geplante Veräußerung der Einbringungsaktien Die Gesellschaft verfolgt mit dem Erwerb der Einbringungsaktien und der damit einhergehenden Vielmehr beabsichtigt die Gesellschaft, mit der Swiss Life-Gruppe einen (mittelbaren) Die infolge der Umsetzung des Veräußerungsvorhabens generierte Liquidität beabsichtigt |
2. Darstellung der geplanten Transaktion
a) |
PREOS-Kapitalerhöhung und diesbezügliche Voraussetzungen Der Erwerb der Einbringungsaktien durch die Gesellschaft erfolgt, indem diese von Als Zeichner der im Rahmen der PREOS-Kapitalerhöhung auszugebenden Neuen PREOS-Aktien Der Abschluss des Einbringungsvertrages ist für den Zeitpunkt vorgesehen, zu dem feststeht, Die der PREOS-Kapitalerhöhung vorgeschaltete Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung, Das sich aus der GORE-Kapitalerhöhung und der PREOS-Kapitalerhöhung zusammensetzende Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Zielstruktur nach Durchführung der GORE-Kapitalerhöhung ![]() |
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b) |
Gegenleistung für die Einbringung der Einbringungsaktien Als Gegenleistung für die von ihr in die Gesellschaft einzubringenden Einbringungsaktien Die Neuen PREOS-Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie ausgegeben Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen PREOS-Aktien und dem Einbringungswert |
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c) |
Vertragliche Grundlagen Die Gesellschaft, die GORE, die publity, die LIC IPP und die GCM haben sich am 3. Die Gesellschaft und die LIC IPP werden im Fall einer zustimmenden Beschlussfassung Im Rahmen der Transaktionsverständigung hat sich die Gesellschaft zudem einen (mittelbaren) Der im Einzelnen noch zu verhandelnde Einbringungsvertrag soll voraussichtlich folgende
|
3. Erläuterung und Begründung des Austauschverhältnisses
a) |
Vorbemerkungen Die Festlegung des Preises für die Ausgabe der neu zu schaffenden Aktien an der PREOS Die Neuen PREOS-Aktien werden zum Erwerb der Einbringungsaktien ausgegeben bzw. gewährt. Die Bewertung der GORE setzt sich aus unterschiedlichen Wertbeiträgen zusammen, nämlich Der Property-/Debt-Fonds-Einbringungswertbeitrag wurde vom Vorstand der Gesellschaft Der Vorstand der PREOS hat die LIC-Unternehmensbewertung, die nach der für die Bewertung Der Vorstand hat anhand der GORE-Unternehmensbewertung nicht nur geprüft, ob die Einbringungsanteile Darüber hinaus hat der Vorstand zur Bewertung der Gesellschaft eine eigene Unternehmensplanung Die Bewertung einer Zielgesellschaft und der für ihren Erwerb zu leistenden Gegenleistung Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand das Ergebnis der PREOS-Unternehmensbewertung Zudem hat der Vorstand das Ergebnis der PREOS-Unternehmensbewertung noch mit einer Schließlich hat der Vorstand eine (methodengleiche) Börsenkursbewertung als Grundlage Der Vorstand kommt auf Grundlage der vorgenommenen Unternehmensbewertungen und der Nachfolgend werden die Ergebnisse der Unternehmensbewertungen, jeweils separat, dargestellt. |
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b) |
PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
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c) |
GORE German Office Real Estate AG Das Ergebnis der GORE-Unternehmensbewertung setzt sich aus den folgenden drei nachstehend
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d) |
Wertrelationen und Austauschverhältnisse Stand Alone Der Vorstand hat auf der Grundlage der vorstehend beschriebenen Berechnung für die Die von der Gesellschaft zu erbringende Gegenleistung für den Erwerb der Einbringungsaktien, Im Rahmen der PREOS-Kapitalerhöhung besteht nach den vorstehend genannten Werten ein |
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e) |
Würdigung der Synergien In den vorgenannten Wertermittlungen sind keine Synergieeffekte zwischen der GORE |
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f) |
Zusammenfassung Der Vorstand hat die Bewertung der zu erwerbenden Einbringungsaktien auf der Grundlage Für die Zwecke der PREOS-Kapitalerhöhung haben sich der Vorstand der Gesellschaft Es wurden dafür keine anderen als die in diesem Vorstandsbericht dargestellten Bewertungsmethoden Insgesamt hält der Vorstand den festgelegten Wert der Einbringungsaktien sowie den |
V.
Der Vorstand der Gesellschaft erstattet hiermit der Hauptversammlung gemäß § 186 Absatz
4 Satz 2 AktG folgenden Bericht über die Gründe des beabsichtigten Ausschlusses des
Bezugsrechts im Rahmen des vorgenannten Beschlussvorschlags zur PREOS-Kapitalerhöhung.
Dabei gelten die im Abschnitt IV. enthaltenen, für die Gesamttransaktion getroffenen
Aussagen auch für diesen Bericht und gelten als dessen Bestandteil:
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, die Erhöhung des Grundkapitals im Wege einer |
Grundsätzlich steht den Aktionären bei einer Kapitalerhöhung ein gesetzliches Bezugsrecht
zu (§ 186 Absatz 1 Satz 1 AktG). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung
jedoch vor, in dem Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals das Bezugsrecht der
Aktionäre gemäß § 186 Absatz 3 AktG auszuschließen.
Der Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss besteht darin,
der Gesellschaft den Erwerb der Einbringungsaktien zu sichern, indem das Grundkapital
der Gesellschaft durch Ausgabe der Neuen PREOS-Aktien gegen Einbringung der Einbringungsaktien
als Sacheinlage erhöht wird.
Der Zweck des vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses liegt im Interesse der Gesellschaft,
der Bezugsrechtsausschluss ist zur Verwirklichung des Gesellschaftsinteresses geeignet
und erforderlich und steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Nachteilen für
die Aktionäre der Gesellschaft.
Das Austauschverhältnis und damit der Ausgabebetrag in Form des Wertes der Einbringungsaktien
für die Neuen PREOS-Aktien ist nicht zu Lasten der Aktionäre der Gesellschaft unangemessen.
1. |
Interesse der Gesellschaft an dem Bezugsrechtsausschluss Der Zweck des vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses – Erwerb der Einbringungsaktien Für die Gesellschaft und die Aktionäre der Gesellschaft ergibt sich durch den Erwerb Die infolge der Durchführung der PREOS-Kapitalerhöhung entstehende Zukünftige GORE-Beteiligung |
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2. |
Geeignetheit und Erforderlichkeit des Bezugsrechtsausschlusses Der Vorstand hält den Bezugsrechtsausschluss für geeignet und erforderlich, um den
|
||||||||
3. |
Auswirkungen der PREOS-Kapitalerhöhung auf die Aktionärsstruktur der Gesellschaft Die Durchführung der PREOS-Kapitalerhöhung mittels der von der außerordentlichen Hauptversammlung Aufgrund der Angemessenheit des Austauschverhältnisses und des Ausgabebetrages in |
||||||||
4. |
Angemessenheit Austauschverhältnisses und Begründung des Ausgabebetrags Der Vorstand hat die Bewertung der zu erwerbenden Einbringungsaktien auf der Grundlage Insgesamt hält der Vorstand den ermittelten Wert der Einbringungsaktien sowie den |
Frankfurt am Main, im Mai 2022
PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
Der Vorstand