shopware AG
Schöppingen
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die Shopware Holding GmbH, Schöppingen, hat uns mitgeteilt, dass ihr – ohne Hinzurechnung
nach § 20 Abs. 2 AktG – unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung
nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne
von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung
nach § 20 Abs. 4 AktG) an der shopware AG gehört.
Schöppingen, Mai 2022
shopware AG
Der Vorstand
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