Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
Bremen
Ordentliche Hauptversammlung der
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
Wir laden unsere Aktionäre1 zu der am
Dienstag, den 12. Juli 2022 um 10:00 Uhr (MESZ)
im Rahmen einer virtuell stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Gemäß dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) wird diese Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) in 28217 Bremen, An der Reeperbahn 2, stattfinden.
Die gesamte Versammlung wird unter der Internetadresse
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
im passwortgeschützten Bereich für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte in Bild und Ton übertragen (vgl. die weiteren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).
1 Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe umfassen alle Geschlechter.
Tagesordnung
1. |
Anzeige eines Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG Der Hauptversammlung wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals beschränkt. |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021, des Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, An der Reeperbahn 2 in 28217 Bremen, und im Internet unter
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden, wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit von Herr Theodor Prümm läuft mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung ab. Folglich ist nunmehr ein neues Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend genannte Person mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Bestellung erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird jeweils nicht mitgerechnet. Herr Hans-Georg-Theodor Prümm |
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7. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022/1 sowie über eine entsprechende Satzungsänderung Um der Verwaltung auch weiterhin einen ausreichenden Handlungsspielraum zu geben, soll ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2022/I) geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
Schriftlicher Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss:
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Virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
Die Hauptversammlung wird ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur Verfolgung der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Bild- und Tonübertragung unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
in einem passwortgeschützten Bereich durchgeführt. Eine Teilnahme der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) ist somit ausgeschlossen. Diese elektronische Bild- und Tonübertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG und keine elektronische Teilnahme im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. COVMG.
Die Gesellschaft ist gemäß § 121 Abs. 3 AktG als nichtbörsennotierte Gesellschaft nur verpflichtet, in der Einberufung Angaben zu Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung zu machen. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts
Zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Bild- und Tonübertragung und zur Ausübung des Stimmrechts sind entsprechend § 11 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und (ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären werden, anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte, eine Anmeldebestätigung mit individuellen Zugangsdaten zum passwortgeschützten InvestorPortal zugeschickt, mit denen die Aktionäre das passwortgeschützten InvestorPortal nutzen können.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter der unten genannten Adresse zugehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat entsprechend der Satzung durch einen in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich dabei auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den
Dienstag, 21. Juni 2022
0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag),
zu beziehen. Die Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des Anteilsbesitzes wird unten gesondert erläutert. Wird der Nachweis des Anteilsbesitzes nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am
Dienstag, 5. Juli 2022
(24:00 Uhr MESZ),
unter der Adresse
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
zugegangen sein.
Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich des Eingangs des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären oder ggfs. deren Bevollmächtigten individuelle Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung (i) des Rechts zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Bild- und Tonübertragung und (ii) des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für das Recht zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Bild- und Tonübertragung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Personen, die zum Record Date noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind weder berechtigt die Hauptversammlung im Wege der elektronischen Bild- und Tonübertragung zu verfolgen noch stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen (siehe unten „Stimmrechtsvertretung“).
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind auch dann zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Bild- und Tonübertragung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Passwortgeschütztes InvestorPortal zur Hauptversammlung
Unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
steht voraussichtlich ab dem 21. Juni 2022 ein passwortgeschütztes InvestorPortal zur Verfügung. Über diesen können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggfs. deren Bevollmächtigte) unter anderem gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, Vollmachten erteilen und ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
werden nach der fristgerechten Anmeldung einschließlich des Eingangs des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft (siehe dazu vorheriger Abschnitt „Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“) übersandt.
Ausübung des Stimmrechts durch (elektronische) Briefwahl
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte (siehe oben unter „Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts“) können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt elektronisch über das passwortgeschützten InvestorPortal unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist jeweils bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die Stimmabgabe durch Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Für einen Widerruf oder Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben einschließlich der Fristen entsprechend.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung (siehe oben unter „Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte eine Anmeldebestätigung mit den Zugangsdaten zum passwortgeschützten InvestorPortal. Das passwortgeschützte InvestorPortal unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
ermöglicht die Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Bevollmächtigung eines Dritten.
Die Nutzung des InvestorPortals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Die Nutzung des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.
Die Aktionäre, die von der Möglichkeit einer Stimmrechtsvertretung Gebrauch machen wollen, werden insbesondere auf das Folgende hingewiesen:
Von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären oder deren Bevollmächtigten an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird aufgrund einer ihm erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihm eine Weisung erteilt wurde; er ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).
Soweit Vollmachten mit Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Brief oder E-Mail (z.B. als eingescannte Datei z.B. im pdf-Format) übersandt, geändert oder widerrufen werden, sind diese aus organisatorischen Gründen bis zum
Montag, 11. Juli 2022
(24:00 Uhr MESZ),
an die nachfolgende Adresse oder E-Mail-Adresse:
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
zu senden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Per Brief oder E-Mail erteilte Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können darüber hinaus über das InvestorPortal bis zum Beginn der Abstimmung geändert oder widerrufen werden.
Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können ebenfalls unter Nutzung des unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
zugänglichen passwortgeschützten InvestorPortals bis zum Beginn der Abstimmung erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG ist für den Nachweis der Bevollmächtigung die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Bevollmächtigung anderer Personen
Wenn die Erteilung einer Vollmacht zugunsten einer anderen Person als dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfolgt und nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG (insbesondere Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG) unterliegt, ist für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft Textform (§ 126b BGB) erforderlich.
Die Erteilung einer Vollmacht zugunsten einer anderen Person kann mit der Anmeldung oder unter Verwendung des Vollmachtsformulars auf der Anmeldebestätigung erfolgen.
Soweit diese Vollmachten per Brief oder E-Mail (z.B. als eingescannte Datei z.B. im pdf-Format) übersandt, geändert oder widerrufen werden, ist die Vollmachtserteilung, die Vollmachtsänderung bzw. der Vollmachtswiderruf aus organisatorischen Gründen bis zum
Montag, 11. Juli 2022
(24:00 Uhr MESZ),
an die nachfolgende Adresse oder E-Mail-Adresse:
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
zu senden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Per Brief oder E-Mail erteilte Vollmachten können darüber hinaus über das InvestorPortal bis zum Beginn der Abstimmung geändert oder widerrufen werden.
Vollmachten können ebenfalls unter Nutzung des unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
zugänglichen passwortgeschützten InvestorPortals bis zum Beginn der Abstimmung erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG ist für den Nachweis der Bevollmächtigung die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Auch Bevollmächtigte können das Stimmrecht in der Hauptversammlung ihrerseits nur durch Briefwahl oder (Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
Im Anwendungsbereich des § 135 AktG (insbesondere Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG) wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Deshalb können Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen.
Sonstige Hinweise zur Bevollmächtigung
Die Stimmabgabe durch Briefwahl hat Vorrang gegenüber der Erteilung einer Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, letztere hat Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht an eine andere Person, diese hat wiederum Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.
Sollten Vollmachten und ggfs. Weisungen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal) erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (i) über das InvestorPortal, (ii) per E-Mail, und (iii) per Brief.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVMG wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet.
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis zum
Sonntag, 10. Juli 2022
(24:00 Uhr MESZ),
der Gesellschaft an die E-Mail-Adresse
hv2022@jp-rosselet.de
übermitteln. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Mit der Frage bzw. den Fragen ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem der vollständige Name und die Nummer der Anmeldebestätigung angegeben werden. Fragen, die nach Ablauf der obigen Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Im Rahmen der Fragenbeantwortung werden die Namen der Fragesteller grundsätzlich genannt, soweit der Namensnennung bei der Übermittlung der Fragen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären, die ihr Stimmrecht per Briefwahl oder über Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse
widerspruch@jp-rosselet.de
zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem der Name und die Nummer der Anmeldebestätigung angegeben werden.
Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 69.010 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des
Freitag, 17. Juni 2022
(24:00 Uhr MESZ),
unter folgender Adresse zugehen:
Vorstand der Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeiten Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 182 bis 193 BGB sind nicht entsprechend anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern bzw. Aufsichtsratsmitgliedern übersenden. Ein Gegenantrag muss begründet werden, ein Wahlvorschlag eines Aktionärs muss nicht begründet werden. Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung), Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
E-Mail: hv2022@jp-rosselet.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Bis 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des
Montag, 27. Juni 2022
(24:00 Uhr MESZ),
bei vorstehender Adresse oder E-Mail-Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen werden nach ihrem Eingang den anderen Aktionären im Internet unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Im Übrigen sind die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, nach der gesetzlichen Konzeption des COVMG bei der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten mangels Teilnahme ausgeschlossen.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für die Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/o IT-Kanzlei Lutz
Teerhof 59
28199 Bremen
E-Mail: info@jp-rosselet.de
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Die Aktionäre erreichen den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft unter:
Datenschutzbeauftragter der Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/o IT-Kanzlei Lutz
Teerhof 59
28199 Bremen
E-Mail: info@jp-rosselet.de
Veröffentlichung auf der Internetseite / Sonstige Hinweise
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen, Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
zur Verfügung.
Bremen, im Juni 2022
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
Der Vorstand