KWA Contracting AG – 24. Ordentliche Hauptversammlung

KWA Contracting AG

Stuttgart

Wertpapierkenn-Nummer 783 087

Der Vorstand beruft hiermit die

24. Ordentliche Hauptversammlung der KWA Contracting AG

ein am

Dienstag, 26. Juli 2022, um 10:30 Uhr

in den Räumlichkeiten der

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart

– Räume im Erdgeschoss –

 

Tagesordnung

TOP 0

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

TOP 1

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2021, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorstands

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das zum 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das zum 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Das positive Jahresergebnis der KWA Contracting AG in Höhe von 102.338,44 € sowie die aktuell stabile Liquiditätssituation aufgrund bereits gesicherter Gewinnausschüttungen der Beteiligungen, ermöglichen eine Dividendenzahlung an die Aktionäre.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 0,15 € je Aktie mit dem Nennwert von 10 Euro auszuschütten (entspricht 1,5 % = 97.485,15 €).

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das zum 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Stefan Armbruster, Wirtschaftsprüfer, Eckenerstr. 69, 74081 Heilbronn, zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr zu wählen.

TOP 6

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022/​2023

TOP 7

Wahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gem. §§ 95 S. 2, 96, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 6 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Gem. § 102 Abs. 1 AktG sowie gem. § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung derjenigen ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Gem. § 7 Abs. 2 S. 1 der Satzung der Gesellschaft kann die Hauptversammlung bei der Wahl eine kürze Amtszeit beschließen, wobei das Amtszeitende aller Aufsichtsratsmitglieder auf denselben Zeitpunkt fallen muss.

Die Amtszeit aller gegenwärtig von der Hauptversammlung bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung 2022.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Blockwahl folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a) Herrn Werner Banzhaf
b) Herrn Gebhard Gentner
c) Frau Andrea Fitterling
d) Herrn Karsten Dormann
e) Herrn Ulrich Korb
f) Herrn Rezzo Schlauch

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder gem. § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung erfolgt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das ist das Geschäftsjahr 2026, da das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2027.

TOP 8

Sonstiges

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 20.07.2021 (letzter Anmeldetag), bei der Gesellschaft

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart

Fax: +49 711 34 22 44-99
E-Mail: info@kwa-ag.de

mindestens in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und die am Tag der Anmeldung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten sieben Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

Die Hauptversammlung ist gemäß § 12 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist. Wir bitten Sie deshalb sehr herzlich um Ihre Teilnahme.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen von ihnen bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis zur Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei Stimmrechtsvertretern siehe § 135 AktG). Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs notwendig. Die Vollmacht und ihr Widerruf können in

Textform an die Gesellschaft an folgende Adresse gesandt werden:

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart

Fax: +49 711 34 22 44-99
E-Mail: info@kwa-ag.de

Alternativ zur Übersendung von Vollmacht und Widerruf bzw. Nachweis der Vollmacht an die genannte Adresse der Gesellschaft können diese zum Nachweis der Bevollmächtigung auch am Tage der Hauptversammlung vorgelegt werden.

Für Vollmachten an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes in § 135 AktG genanntes Institut oder eine dort genannte Person gilt § 135 AktG, wonach es in diesem Falle genügt, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtserklärung nachprüfbar festhält. Das Textformerfordernis gilt insoweit nicht. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und anzuweisen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Einzelweisungen für die Ausübung der Stimmrechte zu den Tagesordnungspunkten erteilt werden. Ohne Weisungen ist die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Vertreter ungültig.

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Weisungsvollmachten müssen spätestens am zweiten Werktag vor dem Tage der Hauptversammlung bei der vorgenannten Adresse zugegangen sein, wenn die Bevollmächtigung über ein elektronisches Medium erfolgt. Erfolgt die Weisungserteilung auf andere Weise, muss diese der Gesellschaft spätestens drei Werktage vor dem Tag der Hauptversammlung zugegangen sein.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs.1; § 127 AktG

Eventuelle Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge sind zu richten an:

KWA Contracting AG
Herzogstraße 6 A
70176 Stuttgart

Fax: +49 711 34 22 44-99
E-Mail: info@kwa-ag.de

Wir werden rechtzeitig gestellte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unverzüglich nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und zusätzlich auch auf der Internetseite der Gesellschaft (http:/​/​www.kwa-ag.de) zugänglich machen; § 126 Absatz 2 AktG bleibt unberührt.

 

Stuttgart, den 09. Juni 2022

KWA Contracting AG

Der Vorstand

 

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