PVA TePla AG, Wettenberg – Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts und Schaffung eines bedingten Kapitals (ISIN: DE0007461006 / WKN: 746100)

PVA TePla AG

Wettenberg

ISIN: DE0007461006
WKN: 746100

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

(Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen
und zum Ausschluss des Bezugsrechts und Schaffung eines bedingten Kapitals)

a)

Die ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG vom 23. Juni 2022 hat unter TOP 8 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Juni 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (zusammenfassend „W/​O-Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 (in Worten: EUR hundert Millionen) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern von W/​O-Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 5.437.497 (in Worten: fünf Millionen vierhundertsiebenunddreißigtausend vierhundertsiebenundneunzig) neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 5.437.497,00 (in Worten: Euro fünf Millionen vierhundertsiebenunddreißigtausend vierhundertsiebenundneunzig) („Neue Aktien“) nach näherer Maßgabe der Wandelanleihe- bzw. Optionsbedingungen zu gewähren. Die Ausgabe der W/​O-Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung von Sacheinlagen erfolgen. Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

Bei der Ausgabe der W/​O-Schuldverschreibungen wird den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht eingeräumt, der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wird im Handelsregister beim Amtsgericht Gießen, HRB 6845, hinterlegt.

b)

Zugleich hat die Hauptversammlung am 23. Juni 2022 beschlossen, das Grundkapital der PVA TePla AG um bis zu EUR 5.437.497,00 (in Worten: EUR fünf Millionen vierhundertsiebenunddreißigtausend vierhundertsiebenundneunzig) durch Ausgabe von bis zu 5.437.497 (in Worten: fünf Millionen vierhundertsiebenunddreißigtausend vierhundertsiebenundneunzig) neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022/​I). Das bedingte Kapital 2022/​I dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, die gemäß vorstehender, von der Hauptversammlung vom 23. Juni 2022 beschlossener Ermächtigung bis zum 22. Juni 2027 durch die PVA TePla AG oder durch Gesellschaften, an denen die PVA TePla AG unmittelbar oder mittelbar zu 100% beteiligt ist, ausgegeben werden.

Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungs- bzw. Optionsausübungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Aktien nehmen – sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der PVA TePla AG entstehen – vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.

Wegen der weiteren Einzelheiten der Ermächtigung und des Bedingten Kapitals 2022/​I wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 16. Mai 2022 zu Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung der PVA TePla AG im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung am 23. Juni 2022 ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Wettenberg, im Juni 2022

 

Der Vorstand

 

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