IDEA AG
München
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2022
Wir laden hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zu der am 9. August 2022 um 12:00 Uhr in den Räumen der Kanzlei GLNS Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Karolinen Karree, Karlstraße 10, 80333 München, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein.
I.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Die genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der IDEA AG, c/o Acconsis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schloßschmidstraße 5, 80639 München, Deutschland, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und werden auf Anfrage unverzüglich kostenfrei an die Aktionäre versandt. Ferner werden die vorstehend genannten Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort auch näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Daher ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss der Hauptversammlung zu fassen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der IDEA AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 300.000,00 wie folgt zu verwenden:
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 1.200 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden und die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigten Stückaktien kann sich bis zur Hauptversammlung verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung in diesem Fall einen aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderten Dividendensätzen unterbreiten. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 12. August 2022, fällig. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat Gemäß §§ 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 12 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Derzeit sind drei Aufsichtsratsmitglieder im Amt. Sie wurden bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Ihre Amtszeit endet daher mit Ablauf der Hauptversammlung, zu der hiermit eingeladen wird. Die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats soll bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 beschließt, erfolgen. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. August 2022 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Wahl im Wege der Einzelwahl eines jeden Aufsichtsratskandidaten durchzuführen. Herr Dr. Rainer Surkow, Herr Joachim Hofsähs und Herr Dr. Jörg Neermann haben bereits im Vorfeld erklärt, dass sie jeweils für den Fall ihrer Wahl in den Aufsichtsrat die Wahl annehmen werden. |
II.
Freiwillige Hinweise zur Vertretung
Ein Aktionär, der nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnimmt, kann sich nach Maßgabe des § 18 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft vertreten lassen.
München, im Juli 2022
IDEA AG
Der Vorstand