Jodquellen AG in Bad Tölz – 160. ordentliche Hauptversammlung

Jodquellen Aktiengesellschaft in Bad Tölz

Bad Tölz

WKN 621650

Hiermit berufen wir die

160. ordentliche Hauptversammlung

der Jodquellen AG in Bad Tölz ein.

Sie findet am 26. August 2022 um 10.00 Uhr

Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, das zuletzt durch Gesetz vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3328) geändert worden ist (COVID-19-Gesetz), laden wir unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur virtuellen Hauptversammlung ein, ohne eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten. Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre live im Internet übertragen.

I. Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie Berichterstattung des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 25 Ziff. 1 der Satzung

2.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat werden vorschlagen, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat werden vorschlagen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat wird vorschlagen, die SüdTreu Süddeutsche Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

5.

Satzungsänderung

Das Aktiengesetz erlaubt hybride Hauptversammlungen. Die Satzung soll ergänzt werden, damit die Hauptversammlungen der Jodquellen AG in Zukunft als hybride Veranstaltung geführt werden können. Aktionären sollen zwischen physischer und einer virtuellen Teilnahme wählen können. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung gestützt auf § 118 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 AktG um einen § 24 a zu ergänzen:

„Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand darf in der Einberufung festlegen, wie und in welchen Umfang die über das Internet teilnehmenden Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen können. Dabei muss er mindestens sicherstellen, dass im Wege der Onlineteilnahme die Teilnehmer die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, vorab und mindestens in Textform während der Hauptversammlung Fragen stellen und Stellungsnahmen abgeben, bei den Abstimmungen ihre Stimmen abgeben und das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung einsehen können.

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich, über Vollmachtserteilung oder im Weg elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben dürfen. Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren zu treffen. Die Einzelheiten zur elektronischen Teilnahme und Stimmabgabe sind in der Einberufung zur Hauptversammlung bekannt zu machen.

Die Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung darf im Wege der Bild- und Tonübertragung in beide Richtungen erfolgen, wenn das betreffende Mitglied des Aufsichtsrat an einer physischen Teilnahme am Versammlungsort verhindert ist. Sie ist auch gestattet bzw. eine Verhinderung liegt auch vor, wenn Aufsichtsratsmitglieder Reisen zum Ort der Hauptversammlung in Kauf nehmen müssten, die mit erheblichem Zeit- oder Kostenaufwand verbunden wären.“

II. Weitere Angaben und Hinweise

1. Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten; Grundlage dafür ist § 1 Abs. 2 des Gesetztes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“).

Für die Anmeldung haben die Aktionäre ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu müssen die Aktionäre spätestens am 18.08.2022 bei der Gesellschaft (Ludwigstr. 14, 83646 Bad Tölz), bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien bei einem Kreditinstitut bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 19.08.2022 bei der Gesellschaft einzureichen.

2. Vollmacht; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können ihre Rechte auch durch einen mit einer Vollmacht ausgestatteten Vertreter, zum Beispiel durch eine depotführende Bank, einer Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Für die Erteilung und für den Widerruf der Vollmacht sowie für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmachten können per Email oder Brief übermittelt werden.

3. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen per Email oder Brief abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Für die Briefwahl können die Aktionäre das mit der Anmeldebestätigung zugesandte Formular benutzen. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis zum Ablauf des 25.08.2022 per Post oder per Email bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

Jodquellen AG
Ludwigstr. 14
83646 Bad Tölz
E-Mail: hv@alpamare.de

4. Anträge von Aktionären

Gegenanträge von Aktionären zu den genannten Punkten der Tagesordnung sind an folgende Adresse zu richten:

Jodquellen AG
Vorstand
Ludwigstr. 14
83646 Bad Tölz
oder hv@alpamare.de

Gegenanträge, die spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen und die Voraussetzungen des § 126 AktG erfüllen, werden auf der Homepage der Jodquellen AG (www.jodquellen.com) veröffentlicht.

5. Fragemöglichkeit

Aktionäre, die sich zur Verfolgung der Hauptversammlung angemeldet haben, können Fragen an den Vorstand richten zu Angelegenheiten der Gesellschaft, den rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage der Gesellschaft, soweit die erbetene Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 26.08.2022 8.00 Uhr, PER EMAIL ODER BRIEF eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung.

 

Bad Tölz, im Juli 2022

 

Der Vorstand

 

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