Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt
Bad Zwischenahn
Einberufung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Freitag, den 30.09.2022, um 11.00 Uhr in der Wandelhalle Bad Zwischenahn, Auf dem Hohen Ufer 24, 26160 Bad Zwischenahn, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Oktober 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrates |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 01. November 2020 bis zum 31. Oktober 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 190.702,63 € wie folgt zu verwenden: Für die Geschäftsjahre 2019/2020 und 2020/2021 erhalten die Inhaber der Vorzugsaktien die fällige Vorzugsdividende i.H.v. jeweils 2 %. Verteilung an die Aktionäre: 5.060,00 €
Gewinnvortrag: Den restlichen Gewinnbetrag von 185.642,63 € auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr vom 01. November 2020 bis zum 31. Oktober 2021 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 01. November 2020 bis zum 31. Oktober 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen Während der Pandemie war durch eine zeitlich beschränkte gesetzliche Regelung die Möglichkeit zur Abhaltung der Hauptversammlung in virtueller Form möglich. Eine spezielle Satzungsregelung war dafür nicht erforderlich. Diese gesetzliche Ausnahmeregelung ist inzwischen ausgelaufen und durch den neuen § 118a AktG ersetzt worden, der eine zeitlich beschränkte Satzungsregelung bezüglich einer virtuellen Hauptversammlung zulässt. Die bisherige Satzung der Gesellschaft sieht keine Möglichkeit vor, um eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Um dies – auch vor dem Hintergrund der Pandemieerfahrungen – für die Zukunft zu ändern, soll § 19 Abs. 1 der Satzung ersatzlos gestrichen, die Überschrift dieser Vorschrift angepasst und § 17 der Satzung um die folgenden Absätze 2 bis 4 ergänzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen dazu folgende Änderungen vor: § 17 Teilnahmerecht: soll um die Absätze 2 bis 4 erweitert werden
§ 19 Änderung der Überschrift in „Stimmrecht und Mehrheit“ |
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6. |
Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr vom 01. November 2021 bis zum 31. Oktober 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das laufende Geschäftsjahr dem Aufsichtsrat nachfolgende Vergütung zu zahlen:
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. November 2021 bis zum 31. Oktober 2022 Der Aufsichtsrat schlägt folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Abstimmung vor:
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Geschäftsadresse (Peterstraße 14a, 26160 Bad Zwischenahn) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, also spätestens bis zum 23.09.2022 (24:00 Uhr). Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher Sprache erfolgen.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister sind verpflichtet, diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft zu verarbeiten.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnahmeverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Dies erfolgt in der Regel vier Jahre nach der Hauptversammlung, es sei denn die längere Speicherung ist wegen gesetzlicher Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten oder wegen von oder gegen die Gesellschaft geführter Verfahren erforderlich.
Die Aktionäre haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung gemäß Art 12. ff. DSGVO. Für Ausübung der vorgenannten Rechte und Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft unter
Reederei Herbert Ekkenga AG, Peterstraße 14a, 26160 Bad Zwischenahn, E-Mail: weisse-flotte-zwischenahn@t-online.de |
zur Verfügung. Unabhängig davon haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen.
Bad Zwischenahn, im August 2022
– Der Vorstand –