ALBIS Leasing AG
Hamburg
ISIN DE0006569403 / WKN 656 940
Bekanntmachung nach §§ 248a, 249 Abs. 1 AktG
Das Urteil des Landgerichts Hamburg – Kammer 1 für Handelssachen – vom 22.06.2022, mit dem die unter dem Aktenzeichen 401 HKO 27/21 geführte Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Aktionärs Herrn Christoph Zitzmann, anwaltlich vertreten durch Riverside Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, gegen den auf der Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG vom 2. Juli 2021 gefassten Beschluss über die Abwahl von Herrn Wolfgang Wittmann als Mitglied des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 10) kostenpflichtig abgewiesen wurde, ist mittlerweile rechtskräftig. Die Gesellschaft wurde anwaltlich vertreten durch Möhrle Happ Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Mit dem Kläger wurden keine Vereinbarungen und Nebenabreden im Zusammenhang mit der Verfahrensbeendigung getroffen.
Hamburg, im August 2022
ALBIS Leasing AG
Der Vorstand