innolectric AG, Bochum – Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG (Der Scienlab Beteiligungsgesellschaft mbH gehören mehr als der vierte Teil der Aktien)

von Red. LG

Artikel

innolectric AG

Bochum

Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Scienlab Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bochum hat uns gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an der innolectric AG unmittelbar gehört.

2.

Die Scienlab Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bochum hat uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der innolectric AG gehört.

3.

Die Bel Power Solutions Germany GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main hat uns gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der innolectric AG gehört.

4.

Die Bel Power Solutions Inc. mit Sitz in Santa Clara, USA, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar über die Bel Power Solutions Germany GmbH mehr als der vierte Teil der Aktien an der innolectric AG gehört.

5.

Die Bel Fuse Inc. mit Sitz in Jersey City, USA, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar über die Bel Power Solutions Germany GmbH und die Bel Power Solutions Inc. mehr als der vierte Teil der Aktien an der innolectric AG gehört.

 

Bochum, im Februar 2023

innolectric AG

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