NABAG AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

NABAG AG

Augsburg

ISIN DE0006749807

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, den 3. Mai 2023, um 10:30 Uhr,

im Tagungsraum der Gesellschaft, Bahnhofstraße 30, 86150 Augsburg.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die NABAG AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

4.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Georg Geiger, PD Dr. Georg Heldmann und Wolfgang Steidl endet gem. § 6 Abs. 2 der Satzung mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Die Wahl sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes durch die Hauptversammlung, da die Voraussetzungen des Betriebsverfassungsgesetzes nicht gegeben sind.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Georg Geiger, Vorstand der Value-Holdings AG, Neusäß, PD Dr. Georg Heldmann, Gymnasiallehrer, Nürnberg, und Wolfgang Steidl, Immobilienmanager, Dettingen, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Herren Heldmann und Steidl üben keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus. Herr Geiger ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Value-Holdings International AG, Augsburg, und Mitglied des Aufsichtsrats der DAS WERTEHAUS Vermögensverwaltung GmbH, München. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 26. April 2023 (Anmeldetag) anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Nachweis reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 12. April 2023 beziehen und der

NABAG AG, c/​o Bankhaus Gebr. Martin AG,
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen
Fax-Nr. +49-7161-969317, E-Mail: bgross@martinbank.de

bis spätestens 26. April 2023 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer diesen Nachweis erbracht hat.

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind an folgende Adresse zu richten:

NABAG AG,
Bahnhofstraße 30,
86150 Augsburg.

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse

www.nabag-ag.de

veröffentlicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Personenbezogene Daten werden für die im Aktiengesetz vorgeschriebene Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation mit den Aktionären sowie zur Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten für die damit in Zusammenhang stehenden Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz bei der NABAG AG und die gemeinsame Datenschutzerklärung für die Value-Holdings Gruppe, in die auch die NABAG AG einbezogen ist, sind unter

www.value-holdings.de/​datenschutz

abrufbar. Die NABAG AG sendet diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu (NABAG AG; Bahnhofstraße 30; 86150 Augsburg; Fax: +49 821 57 45 75; info@value-holdings.de).

Hygiene und Infektionsschutzkonzept

Die weitgehende Aufhebung der maßgeblichen behördlichen Vorgaben und Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz in Deutschland und Bayern erlaubt es in diesem Jahr wieder, die Hauptversammlung ohne bedeutende Einschränkungen als Präsenzveranstaltung durchzuführen.

Dennoch bitten wir darum, bei unserer Hauptversammlung grundlegende Hygiene- und Infektionsschutzregeln zu beachten. Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen bzw. vor dem Termin der Hauptversammlung mit einer positiv auf COVID-19 getesteten Person Kontakt gehabt haben, so erwägen Sie bitte, nicht an der Hauptversammlung teilzunehmen. Ihr Recht auf Stimmrechtsübertragung bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.

In Abhängigkeit von neuen gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen behalten wir uns vor, weitere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen. Aktuelle Informationen können auf der Internetseite des Freistaats Bayern abgerufen werden:

https:/​/​www.stmgp.bayern.de/​coronavirus/​

 

Augsburg, im März 2023

NABAG AG

Der Vorstand

Comments are closed.