Ficus Wohnen AG, Ludwigshafen/Rhein – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Der J.C.M. Real Estate GmbH gehören mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft swie die Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft)

von Legite

Artikel

Ficus Wohnen AG

Ludwigshafen am Rhein

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die J.C.M. Real Estate GmbH, Ludwigshafen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass der J.C.M. Real Estate GmbH unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) sowie gleichzeitig unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) gehört.

Die J.C.M. Holding GmbH, Dudenhofen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass der J.C.M. Holding GmbH nicht mehr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) sowie gleichzeitig nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) gehört.

Die J.C.M. Holding GmbH, Dudenhofen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass der J.C.M. Holding GmbH mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) gehört.

 

Ludwigshafen am Rhein, Januar 2023

Der Vorstand

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