EMI European Media Investment AG
München
– ISIN DE000A0MZH44 / WKN A0MZH4 –
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
der
EMI European Media Investment AG, München,
am Mittwoch, den 17.05.2023, um 11.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der
Eversheds Sutherland (Germany) Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Brienner Straße 12a (Rückgebäude), 5. Stock,
Empfangs- und Konferenzbereich, 80333 München,
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Die vorgenannten Unterlagen werden in den Geschäftsräumen der Eversheds Sutherland (Germany) Partnerschaftsgesellschaft mbB, Brienner Straße 12a (Rückgebäude), 5. Stock, Empfangs- und Konferenzbereich, 80333 München, ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einladung im Bundesanzeiger zur Einsicht bereitgehalten. Darüber hinaus liegen die Unterlagen auch auf der Hauptversammlung am 17.05.2023 zur Einsicht aus. |
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2. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Alleinvorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen, über eine Satzungsänderung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung und über eine weitere Satzungsänderung
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
EMI European Media Investment AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
unter Nachweis ihres Anteilbesitzes innerhalb der gesetzlichen Frist, also bis zum Mittwoch, den 10.05.2023, 24.00 Uhr, angemeldet haben. Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. Mittwoch, den 26.04.2023, 00.00 Uhr, zu beziehen. Der Nachweis über den Anteilsbesitz bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten die wir Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmrechte unter Vollmachterteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Vollmacht kann gem. § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft schriftlich oder per Fax erteilt werden.
Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und die gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen gleichgestellte Person bevollmächtigen möchten, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit diesen abzustimmen.
München, im April 2023
EMI European Media Investment AG
Der Vorstand