SEVEN PRINCIPLES AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

SEVEN PRINCIPLES AG

Köln

– Wertpapier-Kenn-Nummer A2AAA7 –
– ISIN DE000A2AAA75 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 15. Juni 2023, 13:00 Uhr (MESZ), im Bankettsaal der Kanzlei Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Holzmarkt 1, 50676 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der SEVEN PRINCIPLES AG, Ettore-Bugatti-Straße 6-14, 51149 Köln, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Die Unterlagen sind im Internet unter

www.7p-group.com/​investor-relations

einsehbar.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der SEVEN PRINCIPLES AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgenden Beschluss zu fassen:

Der Bilanzgewinn der SEVEN PRINCIPLES AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 beträgt EUR 1.060.374,76. Der in Höhe von EUR 1.060.374,76 ausgewiesene Bilanzgewinn wird vollständig in die Gewinnrücklage eingestellt.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Jahr 2022 amtierenden Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Wege der Einzelentlastung den im Jahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates

4.1.) Prof. Dr. h.c. Hans A. Aukes

4.2.) Johannes Mohn

4.3.) Dr. Oliver Böttcher

4.4.) Hartmut Ostrowski

für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GaMa GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2024 aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Gesellschaft ist gemäß § 121 Abs. 3 AktG als im Freiverkehr gehandelte Gesellschaft nur verpflichtet, in der Einberufung Angaben zu Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung zu machen. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens zum Ablauf des 08. Juni 2023 bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse oder E-Mail-Adresse

SEVEN PRINCIPLES AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 25. Mai 2023, d.h. am 25. Mai 2023, 00:00 Uhr (MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis zum Ablauf des 08. Juni 2023, d.h. am 08. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Gemäß § 134 Abs. 3 Sätze 3 und 4 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediär oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse oder E-Mail-Adresse bis zum 14. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), übermittelt werden:

SEVEN PRINCIPLES AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Wir bieten unseren Aktionären darüber hinaus an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter muss dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare erteilt werden.

Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail) durch Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per E-Mail, 2. per Brief.

Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Vollmachten und ggf. Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung eingehen, gilt: Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.

Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Weitere Informationen zur Abstimmung (gem. Tabelle 3 der EU-DVO)

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie nachstehend näher bestimmt auszuüben. Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 haben verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).

Auslage von Unterlagen

Die auszulegenden Unterlagen, namentlich der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022, der Lagebericht für den Konzern sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ettore-Bugatti-Straße 6-14, 51149 Köln, und in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus.

Zusendung von Unterlagen

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift derjenigen Unterlagen, die auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen, zugesandt. Der Jahresabschluss und die Einladung der Hauptversammlung sind auch im Internet abrufbar unter

www.7p-group.com/​investor-relations

Anträge von Aktionären

a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an:

SEVEN PRINCIPLES AG
Herrn Dr. Michael Pesch
Ettore-Bugatti-Straße 6-14
51149 Köln

Anderweitig adressierte Ergänzungsanträge werden nicht berücksichtigt.

Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 21. Mai 2023, d.h. bis 24:00 Uhr (MESZ) zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet unter

www.7p-group.com/​investor-relations

veröffentlicht und bekannt gemacht.

Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge für die Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich zu richten an:

SEVEN PRINCIPLES AG
Herrn Dr. Michael Pesch
Ettore-Bugatti-Straße 6-14
51149 Köln
E-Mail: ir@7p-group.com

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Wir werden bis spätestens zum Ablauf des 31. Mai 2023, d.h. bis 24:00 Uhr (MESZ) eingehende, zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.7p-group.com/​investor-relations

veröffentlichen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Angabe gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 3.770.662,00 und ist eingeteilt in 3.770.662 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt 3.770.662. Von diesen 3.770.662 Stimmrechten ruhen derzeit keine Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71 b AktG).

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

UTC Zeiten (Angaben gemäß Tabelle 3 EU-DVO)

Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die SEVEN PRINCIPLES AG verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären und deren Vertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Entsprechendes gilt für Gäste der Hauptversammlung. Für die Verarbeitung ist die SEVEN PRINCIPLES AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Die Dienstleister der SEVEN PRINCIPLES AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der SEVEN PRINCIPLES AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der SEVEN PRINCIPLES AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung über das Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt. Die personenbezogenen Daten werden dabei im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben sie ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III DSGVO. Diese Rechte können sie gegenüber der SEVEN PRINCIPLES AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@7p-group.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

SEVEN PRINCIPLES AG
Datenschutzbeauftragter
Ettore-Bugatti-Straße 6-14
51149 Köln

Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Die Aktionäre erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

SEVEN PRINCIPLES AG
Datenschutzbeauftragter
Ettore-Bugatti-Straße 6-14
51149 Köln
E-Mail: datenschutz@7p-group.com

 

Köln, im Mai 2023

SEVEN PRINCIPLES AG

Der Vorstand

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