N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG

Tübingen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Freitag, den 23. Juni 2023 um 14.00 Uhr

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
N.E.S.T Bauprojektierung und Vermietung AG („nestbau AG“) ein.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das

Gemeindehaus Lamm, 2. OG,
Am Markt 7 in 72070 Tübingen

ÖPNV-Haltestellen: Neckarbrücke, alle Linien, oder Krumme Brücke, Linie 9

Die Hauptversammlung findet ausschließlich als Präsenzveranstaltung statt.

Der Einlass beginnt um 13.15 h und endet mit Beginn der Versammlung um 14.00 h.

Die gesamte Hauptversammlung wird im Internet über die Website der Gesellschaft unter der Internetadresse

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

in Bild und Ton live übertragen.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage und Erläuterung

des Geschäftsberichtes des Vorstands

des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022

des Berichtes des Aufsichtsrates.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

Dem Mitglied des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

TOP 4

Beschlussfassung über den Abschluss der auf der Hauptversammlung vom 26.01.2023 beschlossenen Kapitalerhöhung

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

Die auf der Hauptversammlung vom 26.01.2023 beschlossene Kapitalerhöhung von 4.860.000 Euro auf bis zu 5.800.000 Euro wird mit dem am 23.06.2023 erreichten Stand von Zeichnungen abgeschlossen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, die zur Eintragung in das Handelsregister notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

TOP 5

Beschlussfassung über weitere Kapitalerhöhung

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:

Es wird eine weitere Kapitalerhöhung beschlossen. Diese setzt auf den Stand der am 26.01.2023 beschlossenen und am heutigen Tag abgeschlossenen Kapitalerhöhung an und erhöht das neue Grundkapital um bis zu 940.000 Euro.

Der Beschluss würde demnach lauten:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von x Euro (Stand 23.06.2023) gegen Bareinlagen um bis zu 940.000 Euro auf bis zu y Euro (Stand zum 23.06.2023 plus bis zu 940.000 Euro) durch Ausgabe von bis zu 9.400 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien mit einem Nennbetrag von je 100 Euro erhöht. Die Kapitalerhöhung ist innerhalb von maximal sechs Monaten ab dem heutigen Tag der Beschlussfassung, also bis spätestens 23.12.2023, durchzuführen. Die neuen Aktien sind gewinnbezugsberechtigt ab dem Geschäftsjahr der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister, sofern der Ausgabebetrag am 01.01. dieses Jahres voll eingezahlt war, andernfalls erst ab dem Beginn des Folgejahres. Der Ausgabekurs beträgt 106,00 Euro.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung der Gesellschaft, ihre Fassung betreffend, entsprechend der Durchführung der Barkapitalerhöhung anzupassen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

TOP 6

Ausblick auf das nächste Geschäftsjahr

Weitere Angaben und Hinweise

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionärinnen oder Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch eine bevollmächtigte Person ausüben lassen. Ein Formular für eine Vollmacht liegt bei – sie bedarf in jedem Fall der Schriftform => es ist keine Bevollmächtigung per E-Mail möglich (§ 21 Abs. 5 der Satzung).

Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der Adresse Schleifmühleweg 75, 72070 Tübingen, zugehen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden. Der/​die Antragsteller:in hat nachzuweisen, dass er/​sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber:in der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält. Zulässige Ergänzungen der Tagesordnung werden im Internet unter der Adresse

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

unverzüglich zugänglich gemacht.

Anträge von Aktionär/​innen nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Jede Aktionärin/​jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge sind schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse Schleifmühleweg 75, 72070 Tübingen, zu stellen und zu begründen. Gegenanträge müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Rechtzeitig zugegangene Gegenanträge von Aktionärinnen und Aktionären werden gemäß § 126 Abs. 1 AktG einschließlich des Namens der Aktionärin/​des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme im Internet unter der Adresse

http:/​/​hauptversammlung.nestbau.ag

unverzüglich zugänglich gemacht. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 S. 1 AktG vorliegt; die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

 

Tübingen, im Mai 2023

N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG

Gunnar Laufer-Stark
Vorstand

 

Vollmacht *
zur Ausübung meines Stimmrechts als Aktionär:in der
N.E.S.T. Bauprojektierung und Vermietung AG, Tübingen

Hiermit bevollmächtige ich,

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(Ihr Vorname, Name, Wohnort)

Frau /​ Herrn (= bevollmächtigte Person)

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(Vorname, Name, Wohnort der bevollmächtigten Person)

das mir nach Satzung und Gesetz zustehende Stimmrecht als Aktionär:in auf Hauptversammlungen der Gesellschaft – am 23.06.2023 – als meine:n Vertreter:in für mich auszuüben.

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Ort
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Datum

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Unterschrift

* Anmerkung 1: Die Vollmacht muss im Original mit einer originalen Unterschrift vorgelegt werden. Eine eingescannte Fassung dürfen wir formalrechtlich nicht akzeptieren.

Anmerkung 2: Sollte ein auf der Versammlung zu entlastendes Organ der Gesellschaft (Vorstand oder Mitglied des Aufsichtsrats) bevollmächtigt werden, so darf diese Person nicht an der Abstimmung ihrer eigenen Entlastung teilnehmen. Dies gilt auch für die Bevollmächtigungen!

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