Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Köln
– ISIN DE0008232125 (WKN 823 212) –
Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Die ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft hat am 9. Mai 2023 beschlossen, die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2019 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufzuheben und die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 8. Mai 2028 eigene Aktien bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft auch unter Einsatz von Derivaten zu erwerben.
Zudem hat die Hauptversammlung vom 9. Mai 2023 den Vorstand ermächtigt, die solchermaßen erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verschiedenen Zwecken zu verwenden.
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieser Ermächtigungen nur mit seiner Zustimmung oder der Zustimmung eines Aufsichtsratsausschusses vorgenommen werden dürfen. Die beschlossenen Ermächtigungen gelten nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 29. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkte 9 und 10 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft.
Frankfurt am Main/Köln, im Mai 2023
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Der Vorstand