HeidelbergCement AG, Heidelberg – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien (ISIN DE0006047004 /​ WKN 604700 – Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts)

HeidelbergCement AG

Heidelberg

ISIN DE0006047004 /​ WKN 604700

Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien)

 

Die Hauptversammlung der HeidelbergCement AG hat am 11. Mai 2023 beschlossen, die durch die Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, soweit sie nicht schon ausgenutzt wurde, aufzuheben und die Gesellschaft neu zu ermächtigen, bis zum Ablauf des 10. Mai 2028 eigene Aktien nach Maßgabe der im Rahmen der Einberufung zur o.g. Hauptversammlung am 11. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkte 12 („Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts“) und 13 („Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts“) zu erwerben. Die aufgrund dieser Beschlüsse oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ergibt sich aus Tagesordnungspunkten 12 und 13 der am 30. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung der HeidelbergCement AG am 11. Mai 2023.

 

Heidelberg, im Mai 2023

HeidelbergCement AG

Der Vorstand

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