United Internet AG, Montabaur – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE 0005089031 / WKN 508 903 – Dividende von EUR 0,50 pro Aktie)

United Internet AG

Montabaur

ISIN DE 0005089031
WKN 508 903

Dividendenbekanntmachung – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

 

Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. Mai 2023 hat beschlossen, den für das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn der United Internet AG in Höhe von EUR 2.463.142.179,04 wie folgt zu verwenden:

Ein Teilbetrag von EUR 86.408.147,50 wird als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 172.816.295 Aktien für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigt, unter Berücksichtigung von 19.183.705 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Daraus resultiert eine Dividende von EUR 0,50 pro Aktie. Ein Betrag von EUR 500.000.000,00 wird in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Der Restbetrag von EUR 1.876.734.031,54 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Auszahlung an die Aktionäre erfolgt durch die depotführenden Kreditinstitute am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu erhebenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer. Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden. Der einbehaltene Solidaritätszuschlag ist auf den festgesetzten Solidaritätszuschlag anrechenbar. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages und die von den Depotbanken ausgestellten Steuerbescheinigungen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2027 in gesetzlich vorgeschriebener Form beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sein.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine hierfür gültige Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Hinweis: Diese Ausführungen stellen allgemeine Hinweise dar und keine steuerliche Beratung. Für darüber hinausgehende Informationen zur steuerlichen Behandlung der Dividendenausschüttung wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

 

Montabaur, 19. Mai 2023

Der Vorstand

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