Atruvia AG, Frankfurt am Main – Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 S. 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG (Die ORGA Consulting GmbH soll mit der Atruvia AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden)

Atruvia AG

Frankfurt am Main

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 S. 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

 

Die Atruvia AG mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 102381, gibt bekannt, dass die ORGA Consulting GmbH, mit Sitz in Karlsruhe, Geschäftsanschrift: Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 100585, als übertragende Gesellschaft gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf die Atruvia AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden soll. Die Atruvia AG ist die alleinige Gesellschafterin der ORGA Consulting GmbH.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der Atruvia AG und der ORGA Consulting GmbH wurde am 15. Mai 2023 beurkundet und wird gleichzeitig mit dieser Hinweisbekanntmachung zum Handelsregister der Atruvia AG eingereicht.

Da die Atruvia AG das gesamte Stammkapital der übertragenden ORGA Consulting GmbH hält, ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ein Beschluss der Hauptversammlung der Atruvia AG nicht erforderlich.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden ORGA Consulting GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da die Atruvia AG alle Geschäftsanteile der ORGA Consulting GmbH hält.

Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 UmwG, keiner Verschmelzungsprüfung nach § 60 i.V.m. § 9 Abs. 2, 3 UmwG und keines Verschmelzungsprüfungsberichts nach § 60 i.V.m. §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 UmwG.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

Die Aktionäre werden hiermit ausdrücklich auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung der Atruvia AG zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird. Das Einberufungsverlangen ist zu richten an:

Atruvia AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe

Die folgenden Unterlagen sind für einen Zeitraum von mindestens einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den folgenden Geschäftsräumen der Atruvia AG zur Einsicht durch die Aktionäre der Atruvia AG ausgelegt:

Atruvia AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe

1.

der Verschmelzungsvertrag zwischen der Atruvia AG und der ORGA Consulting GmbH vom 15. Mai 2023;

2.

die Jahresabschlüsse und die Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte der Atruvia AG für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022;

3.

die Jahresabschlüsse der ORGA Consulting GmbH für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Karlsruhe, Mai 2023

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