7x7invest AG, Bonn – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Die 7x7sachwerte GmbH & Co. KG hällt mehr als der vierte Teil der Aktie sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung)

7x7invest AG

Bonn

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

 

Die 7x7sachwerte GmbH & Co. KG, Bonn, die 7x7management GmbH, Bonn, und Herr Andreas Mankel, Bonn, haben uns folgendes mitgeteilt:

Der 7x7sachwerte GmbH & Co. KG gehört – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG –unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG, Mitteilung nach § 20 Abs. 4 AktG) an der 7x7invest AG.

Der 7x7management GmbH gehört kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG, Mitteilung nach § 20 Abs. 4 AktG) an der 7x7invest AG.

Herrn Andreas Mankel gehört kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG, Mitteilung nach § 20 Abs. 4 AktG) an der 7x7invest AG. Eine unmittelbare Beteiligung an der 7x7invest AG hält Herr Mankel nicht mehr.

 

Bonn, im Mai 2023

7x7invest AG

Der Vorstand

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