United Internet AG, Montabaur – Aktualisierung der Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der United Internet AG vom Dezember 2022 (Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex)

United Internet AG

Montabaur

Aktualisierung der Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der United Internet AG vom Dezember 2022

 

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben zuletzt im Dezember 2022 eine Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Codex bei der United Internet AG abgegeben. Die Hauptversammlung hat am 17. Mai 2023 eine Aktualisierung des Vergütungssystems für den Vorstand gebilligt. Die Entsprechenserklärung wird wie folgt aktualisiert.

Vergütung des Vorstands – Langfristige variable Vergütung
(Empfehlung G.10 Kodex)

Nach G.10 des Kodex sollen den Vorstandsmitgliedern gewährte variable Vergütungsbeträge überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Daneben soll das jeweilige Vorstandsmitglied über derartige Beträge erst nach vier Jahren verfügen können. Im Rahmen des Stock Appreciation Rights (SARs)-Programms als langfristigem Vergütungsprogramm für den Vorstand wird eine aktienbasierte Vergütung ausgelobt. Die Laufzeit dieses Programms beträgt jeweils insgesamt 6 Jahre. Innerhalb dieser 6 Jahre kann das jeweilige Vorstandsmitglied zu bestimmten Zeitpunkten bereits jeweils einen Teil (25 %) zugeteilter SARs – frühestens allerdings nach 2 Jahren – ausüben. Damit kann ein Vorstandsmitglied bereits nach 2 Jahren über einen Teil der langfristigen variablen Vergütung verfügen. Nach Ablauf von 5 Jahren ist erstmals die volle Ausübung aller SARs möglich.

Die Hauptversammlung hat am 17. Mai 2023 das bisherige Vorstandsvergütungssystem angepasst. Bei der Berechnung der Fristen können danach auch die bei einem verbundenen Unternehmen erbrachten Dienstzeiten als Vorstandsmitglied ganz oder teilweise angerechnet werden.

Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass sich dieses System der Langfristvergütung bewährt hat und sieht keinen Grund dafür, die Verfügungsmöglichkeit über im Rahmen des Programms verdiente Vergütung weiter hinauszuschieben. Durch die Anknüpfung an den Aktienkurs der United Internet AG und deren Möglichkeit, zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Programm deren Aktien hinzugeben, findet bereits eine aus Sicht des Aufsichtsrats angemessene Teilhabe des Vorstandsmitglieds an Risiken und Chancen des Unternehmens der United Internet AG statt. Weil das Programm mit einer Laufzeit von 6 Jahren konzipiert ist und die ausgelobten SARs über diese Dauer und frühestens nach 2 Jahren entsprechend anteilig ausgeübt werden können, ist aus Sicht des Aufsichtsrats eine optimale Bindungswirkung und Anreizsteuerung im Interesse der United Internet AG erreicht, die keine Änderungen erforderlich machen. Dadurch, dass jetzt auch bei verbundenen Unternehmen erbrachte Dienstzeiten als Vorstandsmitglied berücksichtigt werden können, soll die Förderung von Vorstandsmitgliedern innerhalb des Konzerns ermöglicht werden.

Empfehlungen G.1 bis einschließlich G.5, G.11 und G.13 des Kodex

Rein nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die Empfehlung in G.1 bis einschließlich G.5 sowie G.11 und G.13 angewandt werden; etwas anderes gilt nur noch für den Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden, der seit dem Geschäftsjahr 2016 auf eine Vorstandsvergütung verzichtet, weshalb die Kodex-Regelungen insoweit ins Leere gehen.

Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom Dezember 2022 unverändert.

 

Montabaur, 17. Mai 2023

Für den Vorstand
Ralph Dommermuth
Für den Aufsichtsrat
Philipp von Bismarck

 

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