Better Orange IR & HV AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz (Link Market Services GmbH hällt mehr als der vierte Teil der Aktien an unserem Unternehmen)

Better Orange IR & HV AG

München

Uns wurde von der Link Market Services GmbH mit Sitz in München gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserem Unternehmen gehört. Weiter wurde uns von der Link Market Services GmbH mitgeteilt, dass ihr auch unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG an unserem Unternehmen gehört (§ 20 Abs. 4 AktG).

Uns wurde von der Link Administration Holdings Limited, Link Administration Pty Limited und Link Group Administration Limited gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserem Unternehmen gehört, da ihnen jeweils die Beteiligung der von ihnen abhängigen Link Market Services GmbH an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Weiter wurde uns von der Link Administration Holdings Limited, Link Administration Pty Limited und Link Group Administration Limited mitgeteilt, dass ihnen jeweils auch mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG an unserem Unternehmen gehört (§ 20 Abs. 4 AktG), da ihnen jeweils die Beteiligung der von ihnen abhängigen Link Market Services GmbH an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Der Vorstand

Better Orange IR & HV AG

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