DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main – Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 AktG (Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten)

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Frankfurt am Main

HRB 45651

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 AktG
(Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten)

 

Die Hauptversammlung der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main vom 24. Mai 2023 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 24. Mai 2028 einmalig oder mehrmals Genussrechte mit oder ohne Laufzeitbegrenzung gegen Bar- oder Sachleistung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1 Mrd. auszugeben. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und der Ausgestaltung der Genussrechte festzulegen. Der Vorstand ist hierbei auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Die beschlossene Ermächtigung tritt neben bereits bestehende Ermächtigungen aus vorangegangenen Hauptversammlungen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den zu Punkt 5 der Tagesordnung gefassten Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2023 Bezug genommen, der beim Handelsregister hinterlegt wurde.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2023

DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Der Vorstand

Comments are closed.