Waag & Zübert Value AG
Nürnberg
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Waag & Zübert Value AG, Nürnberg,
am Freitag, den 28. Juli 2023, um 13:00 Uhr,
im Hotel Rebstock, Neubaustraße 7, 97070 Würzburg
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die Waag & Zübert Value AG sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 18.488.787,41 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Achim Weick, Herr Werner Friedmann und Dr. Gerson Link endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr beschließt. Es ist daher eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 7 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder erfolgt satzungsgemäß für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das am 31.12.2027 endende Geschäftsjahr beschließt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
Die Herren Weick, Friedmann und Dr. Link sind bei der Einberufung dieser Hauptversammlung in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Mitglieder in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
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6. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung § 14 Abs. 1 der Satzung lautet: „Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten 8 Monate eines jeden Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft der Gesellschaft oder in jeder anderen deutschen Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohner statt.“ Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 14 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: „Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten 8 Monate eines jeden Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft der Gesellschaft oder in jeder anderen deutschen Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern statt.“ |
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7. |
Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Waag & Zübert Value AG |
Nürnberg im Juni 2023
Waag & Zübert Value AG
Der Vorstand