CMBlu Energy AG, Alzenau – Bekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen auszugeben – Hinterlegung)

von Legite

Artikel

CMBlu Energy AG

Alzenau

– Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 12969 –
(die „Gesellschaft„)

Bekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

 

Die Hauptversammlung hat den Vorstand mit Beschluss vom 16. März 2023 ermächtigt, bis zum 31. August 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 20.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf bis zu 25.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Die Gesellschaft hat aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. März 2023 16.050 Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00, somit im Gesamtnennbetrag von EUR 16.050.000,00, an verschiedene Investoren ausgegeben.

Der Beschluss der Hauptversammlung und die Erklärung über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen (einschließlich der entsprechenden Beschlüsse des Vorstands und Aufsichtsrats) sind beim Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg hinterlegt worden.

 

Alzenau, im Mai 2023

Der Vorstand

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