M.M.Warburg & CO Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hamburg – Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG (Die Landeskrankenhilfe VvAG hällt keine Beteiligung in Höhe von mehr als dem vierten Teil der Aktien mehr)

von Red. LG

Artikel

M.M.Warburg & CO Hypothekenbank AG

Hamburg

Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG

 

Die Landeskrankenhilfe VvAG hat der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr seit dem 01.06.2023 keine Beteiligung in Höhe von mehr als dem vierten Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1, 3 AktG an der M.M.Warburg & CO Hypothekenbank Aktiengesellschaft mehr gehört.

 

Hamburg im Juni 2023

M.M.Warburg & CO Hypothekenbank AG

Der Vorstand

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