OVB Holding AG, Köln – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE0006286560 / Wertpapier-Kenn-Nummer 628656 – Ausschüttung einer Dividende von 0,90 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie)

von Legite

Artikel

OVB Holding AG

Köln

ISIN DE0006286560
Wertpapier-Kenn-Nummer 628656

Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

 

Die ordentliche Hauptversammlung der OVB Holding AG hat am 14. Juni 2023 beschlossen, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 20.722.346,40 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,90 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, dies sind bei 14.251.314 dividendenberechtigten Stückaktien 12.826.182,60 EUR
Gewinnvortrag 7.896.163,80 EUR

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 19. Juni 2023, fällig.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt grundsätzlich unter Abzug von 25 Prozent Kapitalertragsteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 Prozent) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die jeweilige Depotbank.

Zahlstelle ist die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer gutgeschrieben.

Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Entsprechende Anträge sind an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten.

 

Köln, im Juni 2023

OVB Holding AG

Der Vorstand

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