Dr. Bock Industries AG – 7. ordentliche Hauptversammlung

Dr. Bock Industries AG

Auetal

WKN: A2AABY
ISIN: DE000A2AABY2

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 24. Juli 2023 um 14:00 Uhr (MESZ) in den Räumen des Airporthotel Maritim, Maritim-Platz 1 in 40474 Düsseldorf, stattfindenden 7. ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2021

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Dr. Bock Industries AG, in 31749 Auetal, Welle 23, zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen erhält außerdem jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von € 5.857.848,65 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 waren

a.

Herr Dr. Dietrich Bock (bis 15.04.21)

b.

Herr Dr. Hans-Peter Breuer (bis 30.04.21)

c.

Joachim Beer (ab 15.04.21)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2021 waren

a.

Herr Prof. Thomas Gries

b.

Herr Wilfried Brandhans (bis 15.Oktober 2021)

c.

Herr Josef Schröder (bis 15.10.21)

d.

Dr. Dietrich Bock (ab 15.10.21)

e.

Briac Pinault (ab 15.10.21)

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LTS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Herford, zum gesetzlichen Abschlussprüfer der Gesellschaft für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sowie eines Ersatzmitglieds

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen.

Herr Wilfried Brandhans scheidet als Aufsichtsmitglied mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juli 2023 aus dem Amt aus. Er war zuvor für diese Zeit gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied bestellt.

Des Weiteren endet die Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Thomas Gries mit Ablauf der Hauptversammlung am 24. Juli 2023.

Es sind daher Neuwahlen für zwei Aufsichtsratsmitglieder vorzunehmen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachgenannten Personen für die jeweils satzungsgemäß vorgesehene Amtsdauer zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen:

6.1

6.1 Herrn Reza-Oliver Karamati, Unternehmensberater, Frankfurt

Herr Karamati soll für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Organmitglieder für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, gewählt werden (§ 8 Abs. 2 der Satzung).

6.2

Herrn Dr. Dietrich Bock, Kaufmann, Bückeburg

Herr Dr. Bock soll für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Organmitglieder für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, gewählt werden (§ 8 Abs. 2 der Satzung).

Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, als Ersatzmitglied für das amtierende Aufsichtsratsmitglied Herrn Briac Pinault – sofern dieser vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet – zu wählen:

6.3

Herrn Daniel Taghavi, Kaufmann, Hamburg

7.

Beschlussfassung über Satzungsänderung

§ 8 der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass Aufsichtsratsmitglieder nur für eine best. Amtszeit gewählt werden können. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Hauptversammlung die Möglichkeit haben soll, die Dauer der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder flexibel festzulegen, insbesondere auch eine kürzere Amtszeit.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

§ 8 Abs. 2 und Abs. 4 der Satzung werden neu gefasst [Ergänzungen nur hier unterstrichen]:

„(2)

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. Eine Wiederwahl ist möglich.“

„(4)

Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausgeschiedenen Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds, wenn nicht die Hauptversammlung etwas anderes bestimmt. Soll die Nachwahl für ein vorzeitig ausgeschiedenes Mitglied des Aufsichtsrats das Ausscheiden eines nachgerückten Ersatzmitglieds bewirken, bedarf der Beschluss über die Nachwahl einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.“

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.000.000 Stückaktien und 4.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

2. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Hierfür genügt eine Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den Beginn des 3. Juli 2023.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens am 17. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:

Dr. Bock Industries AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wird ein Intermediär, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person i. S. von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

4. Anträge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:

Dr. Bock Industries AG
Welle 23
31749 Auetal
E-Mail: heike.hartmann@drbockindustries.com

Anderweitig adressiert Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen spätestens am 9. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen.

5. Hinweis zum Datenschutz

Zur Vorbereitung und Durchführung unserer Hauptversammlung werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Darüber hinaus werden ihre Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Homepage unserer Gesellschaft unter „Datenschutz“ abrufbar. Die Gesellschaft sendet Ihnen diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu.

 

Auetal, im Juni 2023

Dr. Bock Industries AG

Der Vorstand

Comments are closed.