Solar Invest AG – Einladung zur Hauptversammlung

Solar Invest AG

Schwäbisch Hall

Einladung zur Hauptversammlung

Die Solar Invest AG mit Sitz in Schwäbisch Hall lädt hiermit ihre Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 27. Juli 2023, um 18:30 Uhr

im Neubausaal, Rosenbühl 14, 74523 Schwäbisch Hall,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstandes über das Wirtschaftsjahr 2022

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2022 sowie der Berichte von Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Hermann-Josef Pelgrim (Aufsichtsratsmitglied bis 26.07.2022), Herrn Daniel Bullinger (Aufsichtsratsmitglied seit dem 26.07.2022), Herrn Helmut Kaiser sowie Herrn Dr. Karl-Peter Hoffmann, für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorständen, Herrn Gebhard Gentner sowie Herrn Ronald Pfitzer, für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 3.367.503,29 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Aktionäre EUR 781.250,00
durch Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 12,50 je Aktie
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 2.586.253,29
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das zum 31.12.2023 endende Geschäftsjahr die AGHP Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgarter Str. 78, 71638 Ludwigsburg, zum Abschlussprüfer zu bestellen.

7.

Neuwahl Aufsichtsrat

Die Amtszeit des derzeit bestehenden Aufsichtsrats endet satzungsgemäß zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juli 2023.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Solar Invest AG aus drei Mitgliedern.

Der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH steht als Aktionärin gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der Solar Invest AG das Recht zu, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Von diesem Recht macht die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH für den in der Hauptversammlung am 27.07.2023 neu zu bestellenden Aufsichtsrat Gebrauch und entsendet erneut Herrn Daniel Bullinger, Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall, als Mitglied in den neu zu bestellenden Aufsichtsrat.

Im Übrigen werden die Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung gewählt, gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Solar Invest AG.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zur Wahl durch die Hauptversammlung vor:

a)

Herr Helmut Kaiser, Rektor i.R.,
Schwäbisch Hall

b)

Herr Dr. Karl-Peter Hoffmann, Geschäftsführer der
Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen

An diese Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden, § 101 Abs. 1 S. 2 AktG.

8.

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Nachfolgende Hinweise erfolgen, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten neben der Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger ein Einladungsschreiben inklusive Anmeldeformular per Post.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich spätestens bis zum Ablauf des 20. Juli 2023 bei der Gesellschaft anmelden (maßgebend für die Fristberechnung ist der Zugang der Anmeldung bei der Solar Invest AG). Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Anmeldung sowie etwaige Gegenanträge sind ausschließlich zu richten an:

Solar Invest AG
im Hause der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
An der Limpurgbrücke 1
74523 Schwäbisch Hall
oder Fax: 0791 401-8004
oder E-Mail: solarinvest@stadtwerke-hall.de

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen hauptversammlungsbezogenen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären ein Formular zur Vollmachtserteilung an. Dieses steht auf der Homepage der Solar Invest AG unter

www.solar-invest-ag.de

im geschlossenen Aktionärsbereich, unter der Rubrik Hauptversammlung 2023 zur Verfügung. Ebenso kann es bei der Solar Invest AG kostenlos angefordert werden.

Die Aktionäre, die eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Schwäbisch Hall, im Juni 2023

Der Vorstand der Solar Invest AG

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