LINCON AG
Karlsruhe
Hinweis auf die bevorstehende Verschmelzung
Die LINCON AG mit dem Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 725442, weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die LINCON Beteiligungs AG mit dem Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 738855, als übertragende Gesellschaft auf die LINCON AG als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen.
Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des Vermögens als Ganzes auf die übernehmende Gesellschaft ohne Gewährung von Anteilen nach §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 60 ff. UmwG erfolgen.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der LINCON Beteiligungs AG und der LINCON AG wurde zum Handelsregister der LINCON AG eingereicht.
Da das Stammkapital der LINCON Beteiligungs AG als übertragender Gesellschaft vollständig von der LINCON AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der LINCON AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der LINCON Beteiligungs AG gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. Aus gleichem Grund bedarf es keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§§ 8 Abs. 3 Satz 1 2. Hs., 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Aktionäre der LINCON AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der LINCON AG erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger unter Nachweis des Aktienbesitzes an die LINCON AG, Lessingstraße 3, 76135 Karlsruhe, zu richten.
Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung LINCON Beteiligungs AG über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag mit der LINCON AG ist gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.
Ab dem Tag dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger sind für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der LINCON AG in der Lessingstraße 3, 76135 Karlsruhe, der Entwurf des Verschmelzungsvertrags, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der LINCON Beteiligungs AG sowie die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre der LINCON Beteiligungs AG seit Gründung zur Einsicht durch die Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der LINCON AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.
Karlsruhe, im Juni 2023
LINCON AG
Der Vorstand