das netz AG, Halle/Westfalen – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Die Ceplus hällt mehr als der vierte Teil der Aktien)

von Red. LG

Artikel

das netz AG

Halle/​Westfalen

Bekanntmachung der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 6 AktG

 

Die Ceplus, Gesellschaft für Computer- und Kommunikationstechnik mbH, München, hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.

Die Ceplus, Gesellschaft für Computer- und Kommunikationstechnik mbH, München, hat uns mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. S16Abs. 1AktG an unserer Gesellschaft gehört.

Die Ceplus, Gesellschaft für Computer- und Kommunikationstechnik mbH, München, hat uns mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft mehr gehört.

 

Halle (Westfalen), den 14.03.2023

das netz AG

Alexander Bendler
(einzelvertretungsberechtigter Vorstand)

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