Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft – Gegenantrag zu Punkt 2 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 19. Juli 2023 sowie Stellungnahme der Verwaltung

Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft

Bad Endorf

Gegenantrag zu Punkt 2 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 19. Juli 2023
sowie Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Aktionärin SCI AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Oliver Wiederhold, hat folgenden Gegenantrag zu Punkt 2 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 19. Juli 2023 eingereicht, der hiermit zugänglich gemacht wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu TOP 2 der Hauptversammlung am 19. Juli stellen wir hiermit folgenden Gegenantrag:

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von € 1.945.295,73 wird wie folgt verwendet:

Verteilung an die Aktionäre 1.755.000,00 €
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 190.295,73 €
Bilanzgewinn 1.945.295,73 €

Der Anspruch der Aktionäre auf den an sie zu verteilenden Bilanzgewinn ist am fünften, auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

Begründung:

Die Ertragslage der Gesundheitswelt Chiemgau AG erweist sich inzwischen als sehr stabil mit steigender Tendenz, im Berichtsjahr wurde ein Konzernergebnis von 1,86 EUR je Aktie erwirtschaftet, ein Anstieg um 21% gegenüber dem Vorjahr. Die Ertragslage der letzten Jahre zeigt sich mittlerweile in einer deutlichen Zunahme der liquiden Mittel, mit der Folge dass im Berichtsjahr 11,4 Mio. EUR in Anlageprodukte wie Festgelder, kurzlaufende Unternehmensanleihen und Reverse Convertibles neu investiert wurden.

Auch wenn dem Vorstand, wie im originären Geschäft nachhaltig erwiesen, auch in der Geldanlage ein gewissenhaftes Vorgehen und Abwägung von Chancen und Risiken unterstellt werden kann, sind Anlagegeschäfte dieser Art nicht Geschäftszweck des GWC-Konzerns. Es wird der Gesellschaft bei Einhaltung der Grundsätze des Risikomanagements auch nicht gelingen können, mit diesen Anlagen die gegenwärtige Inflation auch nur annährend auszugleichen; mithin würde sehenden Auges ein signifikanter realer Wertverlust in Kauf genommen werden.

In dieser Situation ist es vorteilhaft, einen Teil der Überschussliquidität an die Aktionäre auszukehren. Der Privataktionär sieht sich mit allseits steigenden Preisen konfrontiert, als Mieter mit steigenden Energie- und Nebenkosten und als Haus-/​Wohnungseigentümer zusätzlich mit künftigen Investitionen aufgrund klimapolitischer Regelungen. Kurz gesagt besteht beim Aktionär Liquiditätsbedarf, während beim Unternehmen Liquiditätsüberschuss besteht. Dies gilt es auszugleichen.

Die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Dividende von 0,28 EUR je Aktie wird diesem Ziel nicht gerecht. Sie bedeutet eine Ausschüttungsquote von nur 15% bezogen auf den Konzern-Jahresüberschuss und liegt damit weit unter dem Durchschnitt der Ausschüttungsquoten börsennotierter Unternehmen in Deutschland (40-60%). Auch die Dividendenrendite von 2% bezogen auf den aktuellen Kurs wird für keinerlei positiven Effekt beim Aktienkurs sorgen können.

Nachdem sich die Ausschüttungsmöglichkeit am Bilanzgewinn der AG bemisst und dieser bei rd. 0,99 EUR je Aktie liegt, bedeutet unser Dividendenvorschlag nahezu eine Vollausschüttung des AG-Bilanzgewinns, jedoch eine übliche Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzern-Jahresüberschuss. Für die Folgejahre sollte eine Dividendenstrategie definiert werden, die sich innerhalb der vom AG-Bilanzgewinn begrenzten Möglichkeiten am Konzern-Jahresüberschuss bemisst und sich an marktüblichen Ausschüttungsquoten orientiert.

Bei unserem Gegenvorschlag wird keinesfalls verkannt, dass in der GWC größere Investitionen anstehen, insbesondere in die Erweiterung des Ströbinger Hof und der Erneuerung der Bohrung Endorf II. Indes wurden seit der Übernahme der Immobilien von der Gemeinde die Bankverbindlichkeiten binnen 5 Jahren von 44,5 Mio. EUR auf jetzt 32,4 Mio. EUR aus dem Cashflow abgebaut, so dass ausreichend Spielraum für Fremdkapital besteht und der zusätzliche Liquiditätsabfluss von 1,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung den notwendigen Eigenkapitalanteil bei künftigen Finanzierungen in keinem Fall gefährdet.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wiederhold
Vorstand

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zum Gegenantrag der SCI AG zu Tagesordnungspunkt 2 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesundheitswelt Chiemgau AG am 19. Juli 2023

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesundheitswelt Chiemgau AG halten an ihrem Beschlussvorschlag zur Tagesordnung fest und nehmen zum Gegenantrag wie folgt Stellung:

Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrats stellt vor dem Hintergrund enorm herausfordernder marktseitiger Rahmenbedingungen wie z.B. Inflation, Arbeitskräftemangel oder gesundheitspolitische Reformbestrebungen einen zielorientierten Ansatz zwischen der Verteilung von Barmitteln an die Aktionäre und einer Finanzierung des unternehmerischen Wachstums dar, weshalb Vorstand und Aufsichtsrat an dem bisherigen Gewinnverwendungsvorschlag festhalten.

 

Bad Endorf, im Juni 2023

Gesundheitswelt Chiemgau AG

Der Vorstand

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