AG Zoologischer Garten Köln
Köln
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Diese findet statt am
Mittwoch, dem 23. August 2023, um 13.00 Uhr
im „ZOO-Event“, Eingang über Stammheimer Straße, in 50735 Köln-Riehl.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
Diese Unterlagen können gemäß § 24 Abs. 6 der Satzung in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Riehler Straße 173, 50735 Köln, als Bestandteile des Geschäftsberichts der AG Zoologischer Garten Köln eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesandt. |
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022, in Höhe von 830.182, 89 € in die Gewinnrücklage einzustellen. |
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2022 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
5.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 beschlossen der Hauptversammlung der AG Zoologischer Garten Köln vorzuschlagen, anstelle von dem altersbedingten ausscheidenden |
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gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Benennung durch den Rat der Stadt Köln gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hauptversammlung aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichem Amt oder Organ. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
6.
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Solidaris Revision-GmbH“ zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. |
Stimmberechtigt und damit teilnahmeberechtigt sind gemäß § 19 der Satzung nur Aktionäre, die nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind bzw. die Umschreibung im Aktienbuch nicht später als drei Tage vor der Hauptversammlung beantragt haben. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten oder auch durch eine Vereinigung von Aktionären auszuüben.
Köln, 08.07.2023
Der Vorstand | |||
Prof. Theo B. Pagel | Christopher Landsberg |