Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Hildesheim – Ordentliche Hauptversammlung (24. August 2023, 17.00 Uhr)

Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Hildesheim

Hildesheim

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Donnerstag, den 24. August 2023, 17.00 Uhr,

in der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine,
Almsstr. 27, 31134 Hildesheim, Zimmer 2.25,

stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses auf der Grundlage des genehmigten Jahresabschlusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 2022 zu genehmigen und von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss von € 261.438,16 eine Dividende von € 225.000,00 zu zahlen und den Rest von € 36.438,18 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Krause & Kollegen PartG mbB, Wirtschaftsprüfer – Steuerberater, Hildesheim, zum Abschlussprüfer zu bestellen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 11 a der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 6 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern (§ 96 Abs. 1 letzter Hs. Aktiengesetz).

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die gemäß der Satzung ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder

Frau Dipl.-Kfm. Sabine Kuhn und
Herrn Hanke Oelkers

für die jeweilige Amtszeit wieder zu wählen sowie Frau Louisa Kuhn als Ersatzmitglied für Frau Sabine Kuhn zu wählen.

6.

Die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, werden gemäß § 19 unserer Satzung ersucht, ihre Aktien oder die auf diese lautenden Hinterlegungsscheine bis zum 17.08.2023 bei der Sparkasse Hildesheim, bei einem Notar oder bei der Gesellschaft zu hinterlegen

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung in gesperrter Verwahrung gehalten werden.

Jeder stimmberechtigte Aktionär kann sich aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmachten werden vom Vorsitzenden der Hauptversammlung geprüft und bleiben in der Verwahrung der Gesellschaft.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen bei der Sparkasse Hildesheim zur Einsichtnahme aus. Auf Anforderung wird jedem Aktionär von der Verwaltung unserer Gesellschaft eine Ausfertigung der Vorlagen zugestellt.

 

Hildesheim, den 30. Juni 2023

Der Vorstand

Woelk

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