Blue Cap AG
München
ISIN DE000A0JM2M1 / WKN A0JM2M
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die ordentliche Hauptversammlung vom 23. Juni 2023 hat dem Beschlussvorschlag von Vor- stand und Aufsichtsrat über die Verwendung des Bilanzgewinns zugestimmt.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Juni 2023 hat somit beschlossen, vom Bilanzgewinn der Blue Cap AG aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von € 47.672.693,84
a) einen Teilbetrag von € 3.956.661 zur Zahlung einer Dividende von € 0,90 je dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 21. Juli 2023 zu verwenden und
b) den verbleibenden Restbetrag von € 43.716.032,84 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die auszuschüttende Dividende werde nach Wahl der Aktionäre entweder a) ausschließlich in bar oder b) teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien der Blue Cap AG geleistet. Die Aktionäre hätten damit die Wahlfreiheit, ob und in welchem Umfang sie von dem Angebot einer Aktiendividende Gebrauch machen wollen. Der zur Begleichung der Steuerpflicht (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) hinsichtlich des Dividendenanspruchs dienende Teilbetrag unterliege dabei nicht dem Wahlrecht der Aktionäre und werde in jedem Fall in bar geleistet.
München, im Juni 2023
Blue Cap AG
Der Vorstand