Deutsche Konsum REIT-AG
Broderstorf
WKN: A14KRD
ISIN: DE000A14KRD3
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG
Der Vorstand der Deutsche Konsum REIT-AG teilt gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG mit:
Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Konsum REIT-AG hat am 13. Juli 2023 beschlossen, für das Geschäftsjahr 2021/2022 eine Dividende in Höhe von EUR 0,12 je Stückaktie auszuschütten, einen Betrag in Höhe von EUR 12.689.274,59 in Gewinnrücklagen gemäß § 13 Abs. 3 REITG einzustellen und den Restbetrag in Höhe von EUR 77.550,64 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Dividende wird vom 18. Juli 2023 an grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Zentrale Zahlstelle unserer Gesellschaft ist die Bankhaus Gebr. Martin AG.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge sind rechtzeitig an das Bundeszentralamt für Steuern in 53225 Bonn zu richten. Ausländischen Aktionären wird daher empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.
Potsdam, im Juli 2023
Deutsche Konsum REIT-AG
Der Vorstand