Daldrup & Söhne Aktiengesellschaft
Grünwald
ISIN: DE0007830572
WKN: 783057
Eindeutige Kennung des Ereignisses: 4DS082023oHV
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung ein,
die am Donnerstag, den 31. August 2023, um 10.00 Uhr (MESZ)
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Kongresszentrum Dortmund, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund. Demgemäß besteht kein Recht der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, an dieser Versammlung physisch teilzunehmen.
Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung für angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte erfolgt über einen passwortgeschützten Internetservice Dieser kann über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://daldrup.eu/hv23
erreicht werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Teilnahme der Aktionäre an der virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren hauptverammlungsbezogenen Rechten der Aktionäre im Anschluss an die Tagesordnung.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, der Lageberichte für die Daldrup & Söhne AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022 |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Andreas Tönies, Bernd Daldrup, Karl Daldrup (amtierend seit dem 1. Dezember 2022), Peter Maasewerd (amtierend bis zum 31. Juli 2022) und Stephan Temming für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Josef Daldrup, Wolfgang Quecke (bis zum 25. August 2022), Heinrich Goßheger, Wolfgang Bosbach und Dr. Michaela Daldrup-Arnold (amtierend seit dem 25. August 2022) für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Daldrup & Söhne AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien einschließlich der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 29. August 2018 erteilte Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien endet am 28. August 2023. Von dieser Ermächtigung, die somit in Kürze ausläuft, wurde kein Gebrauch gemacht. Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll erneut erteilt werden. Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen:
Bericht des Vorstands nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu Punkt 5 der Tagesordnung Der Vorschlag zu Punkt 5 der Tagesordnung sieht vor, den Vorstand der Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 30. August 2028 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorgeschlagenen Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die mit der vorgeschlagenen Ermächtigung eröffnete Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG dient den Interessen der Gesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger zu veräußern. Hierdurch können neue Aktionärsgruppen gewonnen werden. Mit der vorgeschlagenen neuen Ermächtigung soll der Gesellschaft zudem die Möglichkeit eröffnet werden, eigene Aktien zu erwerben, um diese als Gegenleistung bei einem Unternehmens- oder Beteiligungserwerb zu verwenden. Dies erlaubt es der Gesellschaft, in geeigneten Fällen gegebenenfalls auch eigene Aktien flexibel und kostengünstig als Gegenleistung für einen Unternehmens- oder Beteiligungserwerb einzusetzen. Die Vermögens- und die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei einer solchen Verwendung eigener Aktien angemessen gewahrt. Der Vorstand wird bei der Verwendung eigener Aktien zum Zwecke des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs jeweils bestrebt sein, dass der Wert des erworbenen Unternehmens oder der erworbenen Beteiligung in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der hingegebenen eigenen Aktien stehen. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht außerdem vor, dass die eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auch zur Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten, die von ihr im Rahmen der Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen eingeräumt werden, verwendet werden können. Dadurch soll der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben werden, anstelle neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung eigene Aktien zur Erfüllung solcher Wandlungs- und/oder Optionsrechte einzusetzen. Die Gesellschaft kann damit von der Kapitalbeschaffung durch Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Gebrauch machen, ohne dass dadurch, wie dies bei einer Erfüllung der sich aus den Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ergebenden Wandlungs- und/oder Optionsrechte aus bedingtem Kapital der Fall wäre, der für eine Kapitalerhöhung typische Effekt einer Verwässerung der Aktionärsrechte eintritt. |
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6. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung Die Hauptversammlung hatte den Vorstand mit Beschluss vom 29. August 2018 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu € 2.994.750,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Diese Ermächtigung endet am 28. August 2023. Da bei der Gesellschaft auch künftig wieder das Instrument eines genehmigten Kapitals zur Verfügung stehen soll, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen:
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß §§ 203 Absatz 2 Satz 2, 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu Punkt 6 der Tagesordnung Die beantragte Ermächtigung für ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 2.994.750,00 dient dazu, sich bei Bedarf zügig und flexibel Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Die bestehende Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. August 2018 endet am 28. August 2023. Im Anschluss an das Auslaufen der bisherigen Ermächtigung soll daher eine neue Ermächtigung für ein genehmigtes Kapital geschaffen werden. Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals wird den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsrecht kann jedoch vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen ausgeschlossen werden:
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7. |
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und Satzungsänderung sowie über die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals Die Hauptversammlung hatte den Vorstand mit Beschluss vom 29. August 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Options- und/oder Wandelanleihen und/oder Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu € 2.722.500,00 zu begeben und das Grundkapital der Gesellschaft bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I). Diese Ermächtigung endet am 28. August 2023. Da bei der Gesellschaft auch künftig wieder die Möglichkeit bestehen soll, Options- und/oder Wandelanleihen und/oder Genussrechte auszugeben, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen:
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8. |
Beschlussfassung über Satzungsänderung (Aufnahme von Regelungen zur Hauptversammlung, insbesondere zur virtuellen Hauptversammlung)
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9. |
Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Gesellschaft nach Oberhaching und entsprechende Satzungsänderung Der Sitz der Gesellschaft soll nach Oberhaching verlegt und die Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
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I. |
Hinweise zur Einberufung Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage von § 118a AktG iVm § 26n des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung 2023 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abzuhalten. Gemäß § 26n EGAktG besteht die Möglichkeit, Hauptversammlungen, die bis zum 31. August 2023 einberufen werden, auch ohne Satzungsermächtigung als virtuelle Hauptversammlungen nach § 118a AktG abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Hauptversammlungsort ist ausgeschlossen. Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der folgenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten. Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung beruht auf neuen gesetzlichen Vorgaben, so dass es im Vergleich zur virtuellen Hauptversammlung im Jahr 2022 zu Änderung beim Ablauf der Hauptversammlung und der Ausgestaltung der Aktionärsrechte kommt. Aktionäre, die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton nach Eingabe der zugesandten individuellen Zugangsdaten über den passwortgeschützten Internetservice im Internet unter
verfolgen sowie ihre Aktionärsrechte auszuüben. Die individuellen Zugangsdaten zu dem passwortgeschützten Internetservice werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes versandt. Einzelheiten hierzu finden sich im nachfolgenden Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte“. Über den passwortgeschützten Internetservice können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, von ihrem Rede- und Auskunftsrecht Gebrauch machen, Widerspruch zu Protokoll erklären und vor der Versammlung Stellungnahmen im Wege elektronischer Kommunikation einreichen. Einzelheiten hierzu finden sich in den nachfolgenden Abschnitten. Beim Betreten der virtuellen Hauptversammlung unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 31. August 2023 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigte elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet. Die elektronische Zuschaltung ermöglicht jedoch weder eine Teilnahme an der Versammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG noch eine Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Teilnahme im Sinne des § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. |
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II. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur berechtigt, wenn sie sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. Donnerstag, den 10. August 2023, 00:00 Uhr (MESZ), bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut nach. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, den 24. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen. Nach Eingang der Anmeldung sowie des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. |
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III. |
Verfahren für die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation per Briefwahl abgeben. Hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe unter „II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte“). Die Stimmabgabe im Wege der elektronischer Briefwahl kann über den passwortgeschützten Internetservice im Internet unter
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren vorgenommen werden. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über den passwortgeschützten Internetservice ist im Internet unter
ab dem 10. August 2023, 0:00 Uhr (MESZ), bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 31. August 2023 möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt kann im passwortgeschützten Internetservice eine über den passwortgeschützten Internetservice vorgenommene Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl auch geändert oder widerrufen werden. Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post. |
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IV. |
Vertretung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls unter den oben genannten Voraussetzungen (siehe unter „II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte“) zur Hauptversammlung anmelden und den Anteilsbesitz nachweisen. Soweit die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sollte keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt werden, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme enthalten. Sofern zu einem Beschlussgegenstand eine Einzelabstimmung durchgeführt wird, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, gilt eine Weisung zu diesem Beschlussgegenstand insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter weder vor noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennimmt und – mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts – auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB) und kann unter Verwendung des Formulars zur Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, das nach erfolgter form- und fristgerechter Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes den Aktionären übersendet wird, oder über den passwortgeschützten Internetservice im Internet unter
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren vorgenommen werden. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich gemacht bzw. steht zum Download bereit. Die formulargestützte Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die Weisungen müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 30. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
Die Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nebst Weisungen über den passwortgeschützten Internetservice im Internet unter
ist ab dem 10. August 2023, 0:00 Uhr, bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 31. August 2023 möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt ist über den passwortgeschützten Internetservice auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über den passwortgeschützten Internetservice erteilten Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft möglich. |
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V. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben (siehe unter „II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte“), können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes übermittelt. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zum Download bereit. Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 30. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
Die Erteilung einer Vollmacht über den passwortgeschützten Internetservice im Internet unter
ist ab dem 10. August 2023, 0:00 Uhr (MESZ), und auch noch während der virtuellen Hauptversammlung am 31. August 2023 möglich. Während der virtuellen Hauptversammlung am 31. August 2023 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über den passwortgeschützten Internetservice erteilten Vollmacht über den passwortgeschützten Internetservice möglich. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des unter
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die Bevollmächtigten können sich zur Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice elektronisch zuschalten und dort die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen und die Aktionärsrechte ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten wie auch die elektronische Zuschaltung zu der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält. |
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VI. |
Weitere Rechte der Aktionäre
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VII. |
Weitere Informationen zur Abstimmung Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8 haben verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung). |
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VIII. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.989.500 nennwertlos Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 5.989.500 Stimmrechte. Der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.012 Aktien als eigene Aktien zuzurechnen, aus denen keine Stimmrechte ausgeübt werden können. |
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IX. |
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. |
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X. |
Zeitangaben Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden. |
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XI. |
Informationen zum Datenschutz Die Daldrup & Söhne AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer des HV-Tickets, die Entscheidung des Aktionärs seine Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auszuüben, die dem Aktionär oder seinem Bevollmächtigten zugeteilten Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice, die IP-Adresse, von der aus der Aktionär den passwortgeschützten Internetservice nutzt, die Stimmabgabe (einschließlich des Inhalts der abgegebenen Stimme) im Wege der elektronischen Briefwahl, gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift sowie E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters, die Vollmachtserteilung an ihn, dessen IP-Adresse sowie ein gegebenenfalls erhobener Widerspruch) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Daldrup & Söhne AG wird – sollte ein Aktionär verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden – weitere Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ordnungsgemäß eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der Daldrup & Söhne AG zugänglich gemacht (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG). Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die das Depot des jeweiligen Aktionärs führende Bank dessen personenbezogene Daten an die Daldrup & Söhne AG. Die dem Aktionär zugeteilten Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice und die IP-Adresse, von der aus der Aktionär den passwortgeschützten Internetservice nutzt, werden der Gesellschaft von dem von ihr mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister mitgeteilt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung der Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maß. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die Daldrup & Söhne AG speichert diese personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist bzw. soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt bzw. verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Diese Daten können von anderen Aktionären und Aktionärsvertretern während der Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 AktG eingesehen werden. Vorgenannte Rechte können die Betroffenen gegenüber der Daldrup & Söhne AG unentgeltlich über die folgende Kontaktadresse geltend machen:
Zudem steht jedem Aktionär ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu. |
Grünwald, im Juli 2023
Daldrup & Söhne AG
– Der Vorstand –