GEA Group Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

GEA Group Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

 

Die GEA Group Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65691, gibt hiermit gemäß § 62 Abs. 3 Umwandlungsgesetz (UmwG) bekannt, dass sie beabsichtigt, ihre einhundertprozentige Tochtergesellschaft mg capital gmbh mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79021, als übertragenden Rechtsträger auf die GEA Group Aktiengesellschaft als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der mg capital gmbh und der GEA Group Aktiengesellschaft wurde am heutigen Tag auf der Homepage der GEA Group Aktiengesellschaft veröffentlicht.

Da sich 100% des Stammkapitals der übertragenden Gesellschaft, der mg capital gmbh, in der Hand der übernehmenden GEA Group Aktiengesellschaft befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft zur Aufnahme dieser übertragenden Gesellschaft nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines dem Verschmelzungsvertrag zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung der mg capital gmbh.

Die Unterlagen zur Verschmelzung gem. § 63 Abs. 1 UmwG

1.

des am 30.06.2023 im Entwurf aufgestellten Verschmelzungsvertrages zwischen der mg capital gmbh und der GEA Group Aktiengesellschaft,

2.

die Jahresabschlüsse sowie Lageberichte der GEA Group Aktiengesellschaft und die Jahresabschlüsse der mg capital gmbh für die letzten drei Geschäftsjahre

werden gem. § 63 Abs. 4 UmwG auf der Internetseite der GEA Group Aktiengesellschaft unter

https:/​/​www.gea.com/​de/​company/​investor-relations/​corporate-governance/​group-internal-merger/​index.jsp

ab dem heutigen Tag zugänglich gemacht.

Die Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft werden hiermit auf ihr Recht gemäß § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen, wonach sie für den Fall, dass ihre Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der GEA Group Aktiengesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein eventuelles Einberufungsverlangen nach § 62 Abs. 2 UmwG ist binnen eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die GEA Group Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand, Peter-Müller-Straße 12, 40468 Düsseldorf, zu richten.

 

Düsseldorf, im Juli 2023

GEA Group Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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