Solventis AG – Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung, § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG – Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG

Solventis AG

Mainz

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung, § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG –
Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG

 

Gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG geben wir bekannt, dass die Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 45210 als übertragende Gesellschaft auf die Solventis AG mit dem Sitz in Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 44909 als aufnehmende Gesellschaft entsprechend des Verschmelzungsvertrags vom 20.07.2023 verschmolzen werden soll.

Die Solventis AG hält alle Geschäftsanteile an der Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft Aktiengesellschaft; gem. § 62 Abs. 1 UmwG ist daher ein Verschmelzungsbeschluss der Solventis AG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 62 Abs. 3 Satz 3 UmwG darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Solventis AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG).

 

Mainz, im Juli 2023

Solventis AG mit dem Sitz in Mainz

Der Vorstand

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