Sunshine Aktiengesellschaft Einrichtung und Verkauf gewerblicher Objekte: Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 S. 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

Sunshine Aktiengesellschaft Einrichtung und Verkauf gewerblicher Objekte

Bensheim

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 S. 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

Die Sunshine Aktiengesellschaft Einrichtung und Verkauf gewerblicher Objekte mit dem Sitz in Bensheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 85910, ist Alleingesellschafterin der THE EAST Hanau GmbH mit dem Sitz in Hanau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 93586. Es ist beabsichtigt, die THE EAST Hanau GmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die Sunshine Aktiengesellschaft Einrichtung und Verkauf gewerblicher Objekte im Wege der Aufnahme durch Übertagung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der Sunshine Aktiengesellschaft Einrichtung und Verkauf gewerblicher Objekte eingereicht.

Eine Verschmelzungsbeschluss bei der Sunshine Aktiengesellschaft Einrichtung und Verkauf gewerblicher Objekte ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der Sunshine Aktiengesellschaft Einrichtung und Verkauf gewerblicher Objekte, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weise ich die Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss ist bei der übertragenden THE EAST Hanau GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der Sunshine Aktiengesellschaft Einrichtung und Verkauf gewerblicher Objekte alle Geschäftsanteile der THE EAST Hanau GmbH gehören.

 

Bensheim, den 27. Juli 2023

Für die Sunshine Aktiengesellschaft Einrichtung und Verkauf gewerblicher Objekte:

Li-Po Hu
Vorstand

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