Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft: Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung und Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

Bremen

(AG Bremen, HRB 4711 HB)

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung und Bekanntmachung
gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft beabsichtigt, das Vermögen der MainCubes Properties GmbH, ihrer 100-prozentigen Tochtergesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 105989, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung zu übernehmen (§§ 2 ff., 46 ff. und 60 ff. UmwG).

Ein Beschluss der Hauptversammlung der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft über die Zustimmung zur Verschmelzung ist nicht erforderlich, weil sich das gesamte Stammkapital der MainCubes Properties GmbH in der Hand der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft als übernehmende Aktiengesellschaft befindet (vgl. § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG). Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (vgl. §§ 8 Abs. 3 S. 3 Nr. 1. a), 9 Abs. 2, 12 Abs. 3, 60 UmwG).

Aktionäre der Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zur Verschmelzung beschlossen wird (vgl. § 62 Abs. 2 S. 1 UmwG).

 

Bremen, im Juli 2023

Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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