Aareal Bank AG – Bekanntmachung gemäß §§ 125 Abs. 1 S. 1, 62 Abs. 3 S. 2 und 3 UmwG (Abspaltung Aareal First Financial Solutions AG)

Aareal Bank AG

Wiesbaden

WKN: 540 811 /​ ISIN: DE 0005408116

Bekanntmachung gemäß §§ 125 Abs. 1 S. 1, 62 Abs. 3 S. 2 und 3 UmwG

 

 

Der Vorstand der Aareal Bank AG gibt gemäß §§ 125 Abs. 1 S. 1, 62 Abs. 3 S. 2 und 3 Umwandlungsgesetz (UmwG) bekannt, dass ein bestimmter Teil des Vermögens der Aareal First Financial Solutions AG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 43658), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Aareal Bank AG, als übertragendem Rechtsträger als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme auf die Aareal Bank AG als übernehmendem Rechtsträger übertragen werden soll (§ 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG).

Die Abspaltung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 01. Juli 2023 (Spaltungsstichtag). Der Abspaltung liegt die Bilanz der Aareal First Financial Solutions AG zum Ablauf des 30. Juni 2023 als Schlussbilanz zugrunde.

Der Entwurf des Abspaltungs- und Übernahmevertrags wurde jeweils am 11. August 2023 zum Handelsregister der Aareal First Financial Solutions AG und der Aareal Bank AG eingereicht.

Da die Aareal Bank AG die Alleinaktionärin der Aareal First Financial Solutions AG ist, ist ein Zustimmungsbeschluss der Aktionäre der Aareal Bank AG gemäß §§ 125 Abs. 1 S. 1, 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. Der Vorstand der Aareal Bank AG weist jedoch darauf hin, dass Aktionäre der Aareal Bank AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Aareal Bank AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Abspaltung beschlossen wird (§§ 125 Abs. 1 S. 1, 62 Abs. 2 UmwG). Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es bis zum Ablauf des 11. September 2023 gestellt wird. Das Einberufungsverlangen ist an die Aareal Bank AG zu richten.

 

Wiesbaden, im August 2023

Aareal Bank AG

Der Vorstand

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