Medigene AG – Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsprogramm 2023), Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023/I zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2023

von Red. LG

Artikel

Medigene AG

Planegg, Ortsteil Martinsried

WKN: A1X3W0
ISIN: DE000A1X3W00

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsprogramm 2023), Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023/​I zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2023)

 

 

Die Hauptversammlung der Medigene AG vom 10. August 2023 hat unter ihrem Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 9. August 2028 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 1.201.066 Bezugsrechte („Aktienoptionen“), die insgesamt zum Bezug von bis zu 1.201.066 auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 („Medigene-Aktie“) berechtigen, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 7.3 („Aktienoptionsprogramm 2023“) der ordentlichen Hauptversammlung der Medigene AG vom 10. August 2023 auszugeben. Soweit Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden, gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

Die Hauptversammlung der Medigene AG vom 10. August 2023 hat unter Tagesordnungspunkt 7 – unter gleichzeitiger Aufhebung des Bedingten Kapitals XVIII und teilweiser Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018/​I – ferner beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.201.066,00 durch Ausgabe von bis zu 1.201.066 auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2023/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. August 2023 gemäß dem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2023 begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Aktienoptionen keine eigenen Aktien liefert oder einen Barausgleich gewährt.

Die Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2023) sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2023/​I erfolgten nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Medigene AG vom 10. August 2023.

Die Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2023) ist mit der Beschlussfassung am 10. August 2023 wirksam geworden. Das Bedingte Kapital 2023/​I wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.

 

Planegg/​Martinsried, im August 2023

 

Der Vorstand

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